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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Gesundheit    Datum: 17.10.2003
Elektromagnetische Strahlen: Schutz für Arbeitnehmer nicht verschlechtern
Zu der für den 20. Oktober 2003 geplanten Verabschiedung neuer Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor elektromagnetischen Feldern durch die EU-Ratsgruppe Arbeit und Soziales erklärt Dr. Antje Vogel-Sperl, Berichterstatterin für Umwelt und Gesundheit:

Die geplante EU-Regelung zu elektromagnetischen Strahlen führt durch die Gleichbehandlung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu einer Verschlechterung beim vorsorgenden Gesundheitsschutz. Zudem unterhöhlt sie die anspruchsvolleren Grenzwerte für die Allgemeinbevölkerung, die in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern gelten.

Der zur Abstimmung vorliegende Entwurf einer Richtlinienänderung legt Expositionsgrenzwerte für elektromagnetische Felder - wie sie etwa durch den Mobilfunk entstehen - zum Schutz aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einheitlich fest. Dabei orientiert er sich generell an den Grenzwertempfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP). Diese, wie auch die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK), fordern jedoch die Beschränkung dieser 5-fach höheren Grenzwerte auf diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund ihres Berufes unvermeidbar höheren elektromagnetischen Feldern ausgesetzt sind (zum Beispiel Mikrowellenschweißer oder Hochspannungsmonteure). Diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind über die höhere Strahlenexposition informiert und können entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen.

Eine Übertragung dieser höheren Grenzwerte auf alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätte die Folge, dass für die Kindergärtnerin auf dem Spielplatz höhere Grenzwerte gelten würden als für das Kind, das von ihr betreut wird. Die anspruchsvolleren Grenzwerte für die Allgemeinbevölkerung wären somit ad absurdum geführt.

Bei der abschließenden Beratung der Richtlinie im EU-Ministerrat sind für uns daher folgende Grundsätze von zentraler Bedeutung:

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen hinsichtlich des Schutzes vor elektromagnetischen Strahlen der Allgemeinbevölkerung gleichgestellt werden.
Höhere Strahlenexpositionen sind entsprechend internationaler Expertenempfehlungen nur auf bestimmte, beruflich zwangsläufig höher exponierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu beschränken.
Die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind über die Risiken durch elektromagnetische Felder und Wellen aufzuklären und über das richtige Verhalten bei erhöhter Exposition zu unterweisen.



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