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Das Pfand zeigt Wirkung. Zwischen Dezember 2002 und Juni 2003 hat sich der Anteil an Mehrwegverpackungen um rund neun Prozent erhöht. Damit liegt die Mehrwegquote bei rund 59,2 Prozent. Morgen, am 1. Oktober 2003, endet die Übergangsfrist zur eingeschränkten Umsetzung der Pfandpflicht. Danach müssen Händler bundesweit alle gebrauchten Einwegverpackungen gleicher Art, Form und Größe zurücknehmen, die sie selbst im Sortiment führen. Das heißt: Eine Dose, die in München gekauft wurde, kann zum Beispiel in Berlin und umgekehrt zurückgegeben werden. Jetzt ist der Handel am Zug, für eine verbraucherfreundlichere Rücknahme bepfandeter Einwegverpackungen zu sorgen. Geeignete Rücknahmesysteme werden längst auf dem Markt angeboten und stehen bereit. Der Handel muss endlich seine Verweigerungshaltung aufgeben und sich auf dem Markt der Systemanbieter Partner auswählen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten zu Recht eine verbraucherfreundliche Umsetzung der Pfandpflicht. Es ist nicht hinzunehmen, dass Teile des Handels nach wie vor das geltende Recht ignorieren und damit auf ein Scheitern der Pfandpflicht bei der Europäischen Kommission spekulieren. Von Rechtsunsicherheit kann aber nach wie vor keine Rede sein. Das Pfand ist eine mit dem Europarecht konforme Lösung. Länder wie Dänemark oder Schweden beweisen dies. Deshalb wird die Europäische Kommission auch in Deutschland ein Einwegpfand mit einer verbraucherfreundlichen Umsetzung akzeptieren. Wir erwarten, dass die Bundesländer den Novellierungsvorschlag der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages mittragen und dadurch endlich den Weg freimachen für eine weitere Vereinfachung der Pfandpflicht. Mit der Novelle wird außerdem dem veränderten Verpackungsmittelmarkt Rechnung getragen. Verpackungen werden künftig nach der ökologischen Vorteilhaftigkeit differenziert. Dadurch werden Verpackungen, die durch Innovation ökologisch mit Mehrwegsystemen gleichgestellt sind, von der Pfandpflicht befreit.
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