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Bislang ist die Schienenverbindung Paderborn-Bebra-Erfurt-Weimar-Jena-Glauchau-Chemnitz im Bundesschienenwegeausbaugesetz nicht angemessen berücksichtigt. Das ist jedoch dringend notwendig. Noch in diesem Jahr wird der entsprechende Gesetzentwurf im Bundestag behandelt und voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2004 beschlossen. Grundlage für das Bundesschienenwegeausbaugesetz ist der Bundesverkehrswegeplan 2003 (BVWP). Das Bundeskabinett beschloss ihn am 2. Juli 2003. Im BVWP ist die Streckensanierung und der Ausbau der so genannten Mitte-Deutschland-Verbindung für Neigetechnik bei Geschwindigkeiten bis 140 km/h im vordringlichen Bedarf berücksichtigt. Dafür sind 180,9 Millionen Euro eingeplant. Diese Strecke verbindet die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Hessen, Thüringen sowie Sachsen. Sie ist ein wichtiger Beitrag für das Zusammenwachsen der alten und neuen Bundesländer. Ihre Bedeutung wird im Zuge der EU-Osterweiterung noch erheblich steigen. Der Ausbau dieser Strecke zu einer leistungsfähigen Verbindung ist daher besonders dringend. In einer weiteren Stufe ist der zweispurige Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung auf dem noch eingleisigen Abschnitt Jena-Glauchau sowie die Elektrifizierung des Abschnittes Weimar-Glauchau notwendig. Wir werden dafür sorgen, dass diese beiden Maßnahmen in das Bundesschienenwegeausbaugesetz aufgenommen werden.
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