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Die qualitativen Ansprüche an die Energie-Effizienz der Bürogeräte sind beim GEEA-Zeichen oft fortschrittlicher. Das UBA empfiehlt deshalb Herstellern und Verbrauchern, dieses Zeichen zukünftig verstärkt zu beachten. Für Büro- und Kommunikationsgeräte sowie Unterhaltungselektronik sollte es eine Kennzeichnungspflicht für den Energieverbrauch geben. Erst so sind Vergleiche überhaupt möglich. Zudem ist die Kennzeichnung zukünftig regelmäßig der Entwicklung der Technik anzupassen. Das trifft auch auf die eingeführte Kennzeichnung der Haushaltsgroßgeräte - zum Beispiel für Kühlschränke und Waschmaschinen - zu. Diese werden auch heute noch nach einer rund zehn Jahre alten Energieklassen-Einteilung eingestuft. Eine Zusammenfassung des Vergleichs beider Energiesparzeichen für Bürogeräte sowie weiterführende Informationen gibt es im Internet unter der Adresse: http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-presse/hintergrund/index.htm. Näheres zum GEEA-Zeichen ist unter http://www.energielabel.de veröffentlicht. Ansprechpartner für die Medien: Christoph Mordziol, Tel.: 030/ 89 03-22 57. Berlin, den 29.08.03
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