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| ECO-News - die grüne Presseagentur |
Presse-Stelle: | Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin |
Rubrik: | Gesundheit Datum: 22.08.2003 |
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Entwurf zum neuen Gentechnik-Gesetz sichert Wahlfreiheit und Koexistenz |
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Zum vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft vorgelegten Entwurf zur Novelle des Gentechnik-Gesetzes erklärt Ulrike Höfken, verbraucherschutz- und agrarpolitische Sprecherin:
Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf nimmt Renate Künast Verantwortung dafür wahr, dass auch künftig eine gentechnikfreie Produktion von Lebensmitteln möglich bleibt. Im Gegensatz dazu hat die EU-Kommission sich mit ihren jüngsten "unverbindlichen Leitlinien" zur Koexistenz vor allen wichtigen Fragen wie Haftung oder einheitliche Sicherheitsabstände gedrückt.
Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf sichert Wahlfreiheit und Koexistenz. Damit wird dem Wunsch der übergroßen Mehrheit der Verbraucher ebenso Rechnung getragen, wie den berechtigten Interessen des Ökolandbaus auf Schutz vor gentechnischer Kontamination. Er erfüllt gleichzeitig die Vorgaben der WTO und macht deutlich, wie haltlos die Klage der USA ist. Er setzt die seinerzeit unter der Federführung von Jürgen Trittin entstandenen Vorgaben der EU-Freisetzungs-Richtlinie in nationales Recht um, die u.a. weitgehendende Regelungen zu Risikobewertungen, Registern und Monitoring vorsieht.
Zentrale Punkte sind:- Sicherheit, Vorsorge und Prävention sind vorrangige Ziele des Gesetzes.
- Klare Kennzeichnungsregelungen stellen sicher, dass Verbraucher und Landwirte wissen, ob Lebensmittel gentechnisch verändert sind.
- Der Schutz ökologisch sensibler Gebiete wird - so weit es geht - gewährleistet.
- Es wird eine gute fachliche Praxis zur Sicherung der Koexistenz vorgeschrieben und definiert.
- Rückverfolgbarkeit, Transparenz und Kontrolle werden durch obligatorische Anbauregister und Monitoring gewährleistet.
- Es sind Regelungen zur Haftung und Anwendung des Verursacherprinzips bei Einkreuzungen gentechnisch veränderter Pflanzen vorgesehen.
- Die Berücksichtigung gesundheitlicher und ökologischer Fragen ist durch die Zuständigkeit des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und des Bundesamtes für Naturschutz sichergestellt.
Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf bietet auch der Wirtschaft Planungssicherheit und einen klaren gesetzlichen Rahmen für künftige Vorhaben. Wir appellieren daher an die Biotechnologieindustrie, auch im Interesse der eigenen Akzeptanz, ihren Widerstand gegen die Novelle aufzugeben und konstruktiv an einer schnellen Umsetzung mitzuarbeiten.
Wir werden im parlamentarischen Verfahren Vorschläge prüfen und diskutieren, inwieweit etwa die schwierigen Fragen der Haftung oder der Anwendung des Verursacherprinzips im Detail abschließend gelöst sind und eventuell zusätzliche Vorschläge unterbreiten.
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