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Nach der Ausschreibung, die heute im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften erschienen ist, muss der bereitgestellte Strom zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser und Windkraft, Solarstrahlung, Geothermie, Deponiegas, Klärgas sowie Biogas und Biomasse stammen. Neben dem Preis ist die Höhe der CO2-Minderung im Lieferzeitraum für den Zuschlag maßgebend. Dadurch wird sichergestellt, dass die Ausschreibung zu einer zusätzlichen Produktion von Ökostrom und damit einer tatsächlichen CO2-Minderung führt. Die Ausschreibung erfasst etwa ein Drittel der Liegenschaften und rund drei Viertel des gesamten Strombezugs im BMU-Geschäftsbereich. Derzeit haben die erneuerbaren Energien einen Anteil von acht Prozent an der Stromerzeugung in Deutschland. Dieser Anteil soll bis 2010 auf 12,5 Prozent erhöht werden. Der Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums, zu dem neben dem UBA auch die Bundesämter für Naturschutz (BfN) und Strahlenschutz (BfS) zählen, hat sich verpflichtet, bis 2005 seine CO2-Emissionen um 30% gegenüber 1990 zu mindern. Neben den umfangreichen Energiesparmaßnahmen stellt die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien die zweite wichtige Säule zur Reduzierung der CO2-Emissionen dar. Hinweis: Die europaweite Ausschreibung für die Stromlieferung des Bundesumweltministeriums ist abgedruckt im Amtsblatt S der Europäischen Gemeinschaften, Nr. 2003/S 158-144668 http://ted.publications.eu.int Berlin, den 20.08.03
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