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Durch Ozon besonders betroffen sind alle diejenigen, die während Sommersmog-Episoden bei der Arbeit oder in der Freizeit häufig längere, anstrengende körperliche Tätigkeiten im Freien ausüben. Darüber hinaus müssen aus Vorsorgegründen grundsätzlich alle Säuglinge und Kleinkinder als Risikogruppe eingestuft werden, da sie - bezogen auf ihre Körpergröße - pro Minute mehr Luft einatmen. Zudem ist ihr Immunsystem noch nicht vollständig ausgebildet - eine zusätzliche Reizung durch Ozon könnte die Anfälligkeit gegenüber Infektionen des Atemtraktes erhöhen. Nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob Asthmatiker als Gruppe empfindlicher auf Ozon reagieren als Nicht-Asthmatiker. Subjektive Befindlichkeitsstörungen wie Tränenreiz (verursacht durch Begleitstoffe des Ozons), Reizung der Atemwege, Husten, Kopfschmerzen und Atembeschwerden sind ab einer Ozonbelastung von 200 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m3) zu erwarten. Die akuten Reizerscheinungen an Augen und Schleimhäuten, die vor allem durch Reaktionsprodukte bei der Bildung des Ozons in der Luft verursacht werden, sind von der körperlichen Aktivität weitgehend unabhängig. Wichtig ist dabei die Aufenthaltsdauer in der ozonbelasteten Atmosphäre. Aber: Diese Symptome normalisieren sich im Allgemeinen weitgehend im Laufe weniger Stunden nach Ende der Belastungen. Das UBA empfiehlt: Vermeiden Sie längere körperliche Anstrengungen - vor allem während der Mittags- und Nachmittagsstunden. Überlegen Sie, ob Sie auf umweltbelastende Tätigkeiten - wie zum Beispiel Auto oder Moped fahren, Rasenmähen, Lackieren - verzichten können. Berlin, den 06.08.2003
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