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Die aktuelle gesamtwirtschaftliche Lage macht umfangreiche Sparmaßnahmen notwendig. Hiervon kann auch der Etat des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft nicht ausgenommen werden. Wir können derzeit nicht erkennen, wie sich die Einsparungen, die der Kabinettsentwurf im Bereich der landwirtschaftlichen Krankenversicherung vorsieht, sozial verträglich umsetzen lassen. Wir werden daher im parlamentarischen Verfahren die Ausgestaltung der Einsparungen und auch mögliche Alternativen diskutieren müssen. Ziel muss es sein, durch sozial tragbare Lösungen den Bestand und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu erhalten. Unter diesem Gesichtspunkt werden wir die Sparvorschläge zu prüfen haben. Nach den Vorschlägen des Kabinettsentwurfs würde es in verschiedenen Regionen zu erheblichen Beitragssteigerungen von bis zu 50 Prozent, bei einzelnen Betrieben sogar bis zu 100 Prozent kommen. Zu einem Zeitpunkt, zu dem die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung gesenkt werden sollen, sind Beitragssteigerungen in einer solchen Größenordnung kaum zu vermitteln.
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