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Das Urteil des europäischen Gerichtshofs eröffnet Chancen für eine qualitative Neuausrichtung des ÖPNV in Deutschland. Nach zehn Jahren Debatte über die Öffnung des deutschen ÖPNV-Systems für den Wettbewerb bleibt der europäische Richterspruch zwar hinsichtlich des strikten Zwangs zur wettbewerblichen Vergabe von ÖPNV-Leistungen hinter dem zurück, was allgemein erwartet worden war. Jedoch bindet das Urteil die öffentliche Finanzierung des ÖPNV an sehr strikte Vorgaben, die zu einschneidenden Veränderungen im deutschen ÖPNV-System führen werden. Künftig werden die kommunalen Gebietskörperschaften über alle ÖPNV-Leistungen, die in der Regel nicht kostendeckend sind, Verkehrsverträge mit den ÖPNV-Unternehmen abschließen müssen. Das bisherige Eigenleben der ÖPNV-Unternehmen im Umgang mit öffentlichen Mitteln muss einem klaren Besteller-Ersteller-Prinzip zwischen öffentlicher Hand und den Unternehmen weichen. Mit dem Urteil sind die gängigen Finanzierungsarten eines pauschalen Defizitausgleichs oder der Bezuschussung einzelner Unternehmen und ihrer Einrichtungen nicht mehr möglich. Die Grünen begrüßen den Richterspruch, weil dadurch die deutsche ÖPNV-Finanzierung transparenter wird. Durch die verlangten Verkehrsverträge wachsen die Möglichkeiten, den ÖPNV weiterzuentwickeln und an Qualitätszielen zu orientieren. Hintergrund: Nach dem Richterspruch ist eine beihilferechtlich zulässige Finanzierung sowohl für eigenwirtschaftlich, wie für gemeinwirtschaftlich genehmigte Verkehre denkbar. Voraussetzung dafür ist, dass die Finanzierung des ÖPNV einer der beiden Verkehrsarten zugeordnet ist. Ein Wahlrecht des Unternehmens darf es nicht geben. Im Vorlagebeschluss hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass es ein solches Wahlrecht gibt. Wenn es bei dieser Meinung bleibt, dann müsste nach der Vorgabe des EuGH auf alle bisherigen und zukünftigen Verkehre die Verordnung 1191/69 Anwendung finden. Verkehre, die nicht auf der Basis der Verordnung 1191/69 erbracht werden, wären unzulässig finanziert und konzessioniert. Da für die Finanzierung des ÖPNV bislang von der Verordnung 1191/69 kaum Gebrauch gemacht wird, dürfte dieses nahezu alle derzeitigen Verkehre betreffen. Für die Zukunft eröffnet der EuGH dem Gesetzgeber die Möglichkeit, dass nach klarer Abgrenzung von den Verkehren, die nach Maßgabe der Verordnung 1191/69 finanziert werden auch eigenwirtschaftliche Verkehre von der öffentlichen Hand finanziert werden können. Er setzt dafür vier Voraussetzungen Die Leistungen müssen von der öffentlichen Hand bei einem Unternehmen bestellt werden - derartige Bestellungen gibt es derzeit nicht. Die Finanzierung muss vorab nach objektiven, d.h. unternehmensunabhängigen Kriterien festgelegt und transparent gemacht werden. Ein nachträglicher Defizitausgleich (z.B. im Querverbund) ist demgegenüber als unzulässige Beihilfe zu werten. Der Ausgleich darf nicht zu einer Überkompensation führen. Wenn der Preis für die Verkehrsleistung nicht über Ausschreibung ermittelt wird, dann sind die zweckdienlichen Kosten eine "gute Geschäftsführung" zu Grunde zu legen. Damit kommt in jedem Fall das Besteller-Ersteller-Prinzip zur Anwendung. Geklagt hatte ein privates Busunternehmen, das keine Chance hatte, um den Betrieb eines Busnetzes mitzubieten. Dieser Fall wurde an das Bundesverwaltungsgericht zurück überwiesen, an dem eine Entscheidung nach den Kriterien, die der EuGH in seinem heutigen Urteil vorgegeben hat, zu erfolgen hat. An einer Umstellung der ÖPNV-Finanzierung wird Deutschland nach dem Richterspruch nicht vorbeikommen. Die Grünen wollen sie insgesamt auf neue Beine stellen. Aus dem bestehenden ineffizientem Finanzierungs- und Subventionsgeflecht, in welchem die subventionierten Unternehmen zu ihren eigenen Auftraggebern werden, muss ein transparentes System werden, dass die Kommunen in ihren Gestaltungsmöglichkeiten stärkt. Die Städte und Landkreise müssen zukünftig effektiver entscheiden können, an welcher Stelle und mit welchem Ziel die verfügbaren Mittel eingesetzt werden. Die Anforderungen des EuGH an eine transparente und wettbewerbsneutrale ÖPNV-Finanzierung ist die Voraussetzung, um mit mehr Wettbewerb auch im deutschen ÖPNV für frischen Wind zu sorgen. Ziel ist die Vergabe von ÖPNV-Verkehrsleistungen, die öffentliche Zuschüsse erfordern, im Zuge eines Qualitätswettbewerbs, der verkehrliche, ökologische, und soziale Belange gleichermaßen berücksichtigt.
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