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Osnabrück,
23.07.2003: Die Erzeugungskosten
von Windstrom sind hier zu Lande seit 1991 um 55 Prozent gesunken
und werden in den nächsten sieben Jahren noch einmal um weitere
20 Prozent fallen. Das ist das Ergebnis einer Studie der Deutschen
WindGuard zur derzeitigen Vergütungsregelung und Entwicklung
der Windenergie-Nutzung in Deutschland.
Der
Studie zufolge wurde Strom aus neuen Windkraft-Anlagen an Standorten
mit einem mittleren Windangebot im
Jahr 1991 noch mit
umgerechnet 18,43
Eurocent je Kilowattstunde vergütet (Geldwert von 2003); heute sind
es über die 20-jährige Betriebszeit nur noch 8,33 Cent/kWh.
2010 wird die Vergütung wegen der gesetzlich festgelegten Degression
bei nur noch 6,63 Cent/kWh liegen.
„Die
immer wieder geforderte Degression der Einspeisevergütung
für Windstrom ist seit Jahren gelebte Realität“, betont
BWE-Präsident Dr. Peter Ahmels. Die Entwicklung der Windenergie-Anlagentechnik
zeige deutlich, dass wegen stabiler Rahmenbedingungen und industrieller
Fertigung erneuerbare Energien die Wettbewerbsfähigkeit erreichen
könnten.
Jahr |
Vergütung
in ct/kWh |
Reduktion |
1991 |
18,43 |
1991
- 2003: 55
% |
1995 |
11,70 |
2000 |
8,93 |
2003 |
8,33 |
2005 |
7,81 |
2003-2010: 20
% |
2010 |
6,63 |
Tabelle: Vergütung
für Strom aus neuen Windenergie-Anlagen an mittleren Standorten
in Deutschland
(Geldwert von 2003)
Quelle: Deutsche Windguard GmbH |
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Hintergrund
Die
Entwicklung der Windenergie-Nutzung in Deutschland begann mit dem Inkrafttreten
des Stromeinspeisungsgesetz
(StrEG) am 1.1.1991.
Das Gesetz
legte erstmals gesetzliche Mindestvergütungen für Strom aus
erneuerbaren Energien fest.
In den frühen
Neunzigerjahren wurden Windenergie-Anlagen fast ausschließlich
in den Küstengebieten von Niedersachsen und Schleswig-Holstein installiert.
Da die Vergütung nach StrEG an diesen Standorten noch nicht für
einen wirtschaftlichen Betrieb von Windenergie-Anlagen ausreichte, wurden
bis 1995 zusätzliche Betriebskostenzuschüsse aus Bundes- und
Landesmitteln gewährt. 1991 und 1992 konnten so zusätzlich
zur Vergütung nach StrEG 11 Pfennig pro Kilowattstunde (Pf/kWh)
erlöst werden. Ab 1993 wurden Bundes- und Landeszuschüsse
nicht mehr kumuliert und fielen damit auf 6 Pf/kWh. 1994 wurden die Zuschüsse
auf 3 Pf/kWh gesenkt und schließlich 1996 komplett gestrichen.
Das Stromeinspeisungsgesetz
wurde am 1.4.2001 durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ersetzt.
Im Gegensatz zum StrEG sieht
das EEG eine zeitlich befristete,
degressive und standortabhängige Vergütung vor. Für den
Vergleich wird von einem Standort mit durchschnittlichem Windangebot – dem
so genannten Referenzstandort – ausgegangen. Die Degression beträgt
für neue Windenergie-Anlagen jährlich 1,5 Prozent. Nominal
fällt die Vergütung damit von 9,1 ct/kWh im Jahr 2001 auf 8,2
ct/kWh. Für den Vergleich wurden alle Werte inflationsbereinigt
und auf den Geldwert von 2003 (in der Studie von WindGuard auf 1991)
bezogen. Bis 2002 wurde die reale Inflation zugrunde gelegt. Ab 2003
wurde entsprechend dem Ziel der Europäischen Zentralbank eine Inflationsrate
von 2,0 Prozent angenommen. Die hier verwendeten Daten sind einer aktuellen
Studie der Deutschen WindGuard GmbH (Deutsche WindGuard GmbH: Umfrage
zur Standortqualität zukünftiger Windenergieprojekte in Deutschland,
Varel, Juli 2003) sowie einer Studie des Deutschen Windenergie Instituts
von 1999 (Deutsches Windenergie-Institut: Studie zur aktuellen Kostensituation
der Windenergienutzung in Deutschland, Wilhelmshaven, September 1999)
für den Bundesverband WindEnergie entnommen.
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