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Anfang Juli hat das Europäische Parlament (EP) eine Entscheidung zur Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln und zur so genannten Freisetzungsrichtlinie getroffen. Allerdings bergen die Beschlüsse des EP ein enormes Problem. Statt einer EU-weiten Harmonisierung der Freisetzungsrichtlinie ist die Verantwortung auf die Ebene der Mitgliedsstaaten geschoben worden. Insofern begrüßen wir mit Nachdruck, dass die Bundesregierung in Kürze eine Novelle des Gentechnikgesetzes vorlegen wird. Ebenso ist es zu begrüßen, das auch von Seiten der Bundesländer am Freitag im Bundesrat ein eigener Entwurf zur Novellierung des Gentechnikgesetzes eingebracht wurde, wie es Minister Klaus Müller für Schleswig-Holstein getan hat. Damit wird die Zielsetzung der Bundesregierung unterstützt, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Sicherung der Wahlfreiheit und Transparenz bei der grünen Gentechnik für Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten und die gentechnikfreie Produktion zu schützen. Zugleich werden die Regelungen zur Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von Saatgut und aller Bestandteile eines Futter- oder Lebensmittels sowie zur Haftungsregelung nach dem Verursacherprinzip unterstützt. Besonders positiv sind im Gesetzentwurf von Schleswig-Holstein die klaren Regelungen zur Sicherung der gentechnikfreien Landwirtschaft zu bewerten. Mit der Vorlage der nationalen Gesetzesentwürfe und der Entscheidung des EP sind alle Anforderungen der USA nach klaren Handelsgrundlagen erfüllt. Wir gehen davon aus, dass auch Präsident Bush die eindeutige Kennzeichnung von Lebensmitteln unterstützen wird und der Wahlfreiheit der VerbraucherInnen einen hohen Stellenwert beimisst.
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