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Der heute vorgelegte Antrag der CDU zu Fahrgastrechten greift Forderungen auf, die wir bereits im Mai in unserem Eckpunktepapier formuliert haben. Der Antrag macht deutlich, dass sich unsere Initiativen in Sachen Verbraucherschutz, Fahrgastrechte und Tarifverbesserungen gelohnt haben. Die Rückkehr der BahnCard 50, einfachere, verständlichere Sparpreise und verkürzte Vorkaufsfristen verbessern das Angebot für Bahnkunden deutlich. Die Bahn hat mit der Tarifüberarbeitung eingesehen, dass der Kunde im Mittelpunkt ihrer Unternehmenspolitik stehen muss. Nur so kann das Vertrauen der Bahnkunden zurückgewonnen und ein attraktives Angebot geschaffen werden. Verbraucherschutz ist eine wichtige Voraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg. Der Politik kann es nicht gleichgültig sein, wenn die Bahn mit rückgängigen Fahrgastzahlen und Umsatzeinbußen in Schwierigkeiten gerät. Die gemeinsame Anhörung von Verbraucher- und Verkehrsausschuss auf Initiative von Rot-Grün im Mai diesen Jahres war ein positives Signal und hat gezeigt, dass sich beim Thema "Kundenorientierung" die Interessen von Verbraucherschützern und Bahnfreunden überschneiden. Es haben sich auch die Handlungspotenziale im Öffentlichen Verkehr gezeigt: Nicht nur bei Fahrgastrechten, sondern auch bei Fahrplaninformationen, Service, Beschwerdemanagement und Vertrieb sind noch weitere Weichen zu stellen. Die nächsten Schritte haben wir in unserem Eckpunktepapier bereits beschrieben: Forderungen nach gesetzlich verbindlichen Kundenrechten, eine unabhängige Schlichtungsstelle, verbesserte Fahrplaninformationen und einem Ticket von Tür zu Tür. Wir befürworten die Entbürokratisierung der Bahnsondergesetze, damit die bundesweiten Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches greifen, die dem neuerdings privaten Rechtsverhältnis zwischen VerbraucherInnen und Verkehrsunternehmen gerecht werden. Hier müssen wir die Umsetzung voran treiben. In der rot-grünen Koalition wollen wir ein sorgfältiges und abgestimmtes Vorgehen erreichen. Darum werden wir uns in der nächsten Woche auch noch einmal mit Rechtsexperten zusammenfinden und die nächsten Schritte konkret festlegen. Wir erwarten von der Union ein eindeutiges und klares Vorgehen, auch im Bundesrat. Dann werden wir im Verbraucherschutz auch gemeinsam vorankommen
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