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Das Eindämmen der Staubemissionen ist neben den Rußpartikeln aus Dieselmotoren eine der letzten großen Herausforderungen der Luftreinhaltung. Wir haben bereits die Emissionen von Schwefeldioxid erfolgreich reduziert. Die deutliche Verminderung von Stickstoffoxiden und vor allem von Staub ist nun ein weiterer wichtiger Schritt. Unser Ziel ist es, mit der Verordnung vor allem den Ausstoß von Staub und Stickstoffoxiden aus großen Feuerungsanlagen (z. B. Kraftwerken oder Raffinerien) zu senken. Mit der Novelle wird die europäische Großfeuerungsanlagen-Richtlinie aus dem Jahr 2001 (EU-RL 2001/80/EG zur Begrenzung der Schadstoffemissionen aus Großfeuerungsanlagen in die Luft) umgesetzt. Sie ist Bestandteil der europäischen Strategie zur Begrenzung der Schadstoffemissionen aus großen Feuerungsanlagen und soll die Versauerung durch Schwefeldioxid und Stickstoffoxide deutlich eindämmen. Das Bundeskabinett hatte am 28. Mai 2003 auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin eine Neufassung der Großfeuerungsanlagenverordnung aus dem Jahre 1983 beschlossen. Nach der Zustimmung durch den Bundestag wird die Verordnung nun dem Bundesrat zugeleitet, im Frühherbst wird hier eine Entscheidung erwartet. Neu an der Verordnung: Sie gilt konkret für die Errichtung, Beschaffenheit und den Betrieb von Feuerungs- und Gasturbinenanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt (oder mehr) sowie für den Einsatz fester, flüssiger oder gasförmiger Brennstoffe. Die 13. BImSchV komplettiert nun die vorsorgenden Maßnahmen der Luftreinhaltungsstrategie der rot-grünen Bundesregierung. Denn die Verordnung setzt Standards für die nicht mit der 17. BImSchV erfassten Anlagen. Bereits mit der "Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen" (17. BImSchV) wurden in diesem Jahr höhere Umweltstandards für die Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen festgelegt. Mit der Verordnung werden wir wirksam gegen die Luftverschmutzung mit Schwefeldioxid und Stickstoffoxid und die damit verbundenen Gesundheitsrisiken vorgehen. Der gesundheitlichen Problematik von Stäuben, insbesondere Feinstäuben, wurde durch eine drastische Absenkung der zulässigen Staubemissionsgrenzwerte Rechnung getragen. Insgesamt sieht die Verordnung strengere Anforderungen sowohl für die Einhaltung nationaler Emissionshöchstmengen als auch für die von der EU festgesetzten Grenzwerte für Staub in der Atemluft vor. Zusammen mit der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft 2002) und der Verordnung über die Verbrennung von Abfällen (17. BImSchV 2003) schreibt sie den gegenwärtigen Stand der Technik von Feuerungsanlagen fest. Neuanlagen, die mit dem neusten Standes der Technik ausgestattet sind, führen zur deutlichen Reduzierung der Emissionen. Mit diesem Stand der Technik werden für die anstehende Erneuerung des deutschen Kraftwerks- und Anlagenparks entscheidende umweltpolitische Weichenstellungen vorgenommen. Im Konzert mit den anderen genannten Maßnahmen werden wir mit der 13. BImSchV die Luftqualität in Deutschland aber auch in Europa verbessern und die Gesundheitsrisiken eindämmen.
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