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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Gesundheit    Datum: 18.06.2003
Gesundheitsreform erhöht Qualität der Versorgung für Menschen mit Behinderungen
Anlässlich der Bundestagsdebatte über die Rot-Grüne Gesundheitsreform erklärt der behindertenpolitische Sprecher Markus Kurth:

Menschen mit Behinderungen und chronisch Kranke profitieren von unserer Gesundheitsreform. Anders lautende Befürchtungen der Verbände sind unbegründet.

Die Integrierte Versorgung, die Vernetzung von stationärer und ambulanter Behandlung sowie die Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Behandlungen ermöglichen für Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen den Zugang zur bestmöglichen medizinischen Betreuung. Gleichzeitig reduziert sich durch die Teilnahme an diesen integrierten Versorgungsformen die Zuzahlung für Medikamente auf die Hälfte der vorgesehenen Beträge. Chronisch Kranke und Menschen mit Behinderungen, für die keine Angebote der integrierten Versorgung zur Verfügung stehen, zahlen ebenfalls diese reduzierten Beträge. Für chronisch Kranke gilt künftig dauerhaft bei Fahrtkosten und Zuzahlungen eine Belastungsgrenze in Höhe von 1 Prozent des Bruttoeinkommens. Mit diesen Regelungen verhindern wir, dass diejenigen, die auf eine ständige und intensive medizinische Behandlung angewiesen sind, finanziell benachteiligt werden.

Die wissenschaftlich erarbeiteten Leitlinien des vorgesehenen Deutschen Zentrums für Qualität in der Medizin kommen vor allem auch Menschen zu Gute, die sich aufgrund chronischer Erkrankungen oder Behinderungen in ständiger medizinischer Behandlung befinden.

Das Hausarztprinzip ist auch für chronisch Kranke und Menschen mit Behinderungen sinnvoll. Gerade Patienten, die unter chronischen Krankheiten leiden, profitieren von einem Hausarzt, der als Lotse die notwendigen Facharztbesuche koordiniert und begleitet. Bei dauerhafter Behandlung durch einen Facharzt entfällt natürlich die Praxisgebühr von 15 Euro, somit sind Befürchtungen der Verbände, chronisch Kranke würde durch das Hausarztsystem benachteiligt, unberechtigt. Auch werden Menschen mit Behinderungen, für die in zumutbarer Entfernung kein entsprechendes Angebot besteht, von der Praxisgebühr befreit.

Bedenken, durch die Positivliste würden wichtige Medikamente nicht mehr zur Verfügung stehen, sind unbegründet. Die Positivliste sichert vielmehr die Qualität der zur Verfügung stehenden Medikamente. Gerade chronisch Kranke nehmen im Laufe ihrer Behandlungen eine Fülle verschiedener Medikamente ein. Die Positivliste wird in Zukunft Medikamente mit zweifelhaftem Nutzen und Nebenwirkungen durch gesicherte therapeutische Maßnahmen ersetzen. Die schnelle Aufnahme neuer innovativer Medikamente in die Liste ist gesichert.

Der vorgesehene Versandhandel mit Arzneimitteln ist vor allem für ältere und mobilitätsbehinderte PatientInnen eine große Erleichterung. Für den Versandhandel gelten die gleichen hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards wie für die Apotheken.



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