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Presse-Stelle:  Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V., D-24226 Heikendorf
Rubrik:Tierschutz    Datum: 17.06.2003
Nutztierzüchter wehren sich gegen konsequente Umsetzung des Tierschutzgesetzes
In einem Hintergrundpapier zum Thema "Qualzuchten" beurteilt die Bundestierärztekammer die einseitige Ausrichtung der Nutztierzucht auf wenige Leistungsparameter wie zum Beispiel hohe Milchmenge bei Kühen als kritisch, wenn damit eine Beeinträchtigung der Gesundheit der Tiere einhergeht. Das kommt bei den Züchtern nicht gut an. Was erregt die Gemüter der landwirtschaftlichen Standesvertreter, wenn die Anwendung des betreffenden Paragrafen im Tierschutzesgesetz auch für Nutztiere einfordert wird?

Bisher wurde doch immer seitens der Tierproduzenten behauptet, nur gesunde Tiere mit bestem Wohlbefinden könnten höchste Leistungen erbringen. Hochleistungstiere beweisen also im Umkehrschluss ihre einwandfreie Gesundheit. Dass dem nicht so ist, beweist der Widerstand, den die Lobbyisten der Positionierung der Bundestierärztekammer entgegensetzen, ansonsten könnten sie sich ja wohl bequem zurücklehnen. Kämen die Forderungen durch, hieße das nämlich, dass die Nutztierzucht auf unerquickliche "Nebenwirkungen" wie kurze Lebensdauer der Tiere, Stoffwechselstörungen, Anfälligkeit für schmerzhafte Euterentzündungen und dergleichen durchgecheckt werden müsste. Obgleich die Gesundheit der Tiere ein die Wirtschaftlichkeit mitbestimmender Faktor ist, vernachlässigt man ihn gern zugunsten imagesteigernder anderer Leistungsparameter. Die Züchter unserer Hühner, Rinder, Schweine und so weiter wissen sehr wohl, welche Brisanz in den Forderungen der Bundestierärztekammer steckt.

Der Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V. (VgtM) verlangt seit langem, dass das Tierschutzgesetz konsequente Anwendung auch im Nutztierbereich finden muss. Der Paragraf 11 b des Tierschutzgesetzes verbietet es, Wirbeltiere zu züchten, wenn damit gerechnet werden muss, dass dies bei den Nachkommen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt. Die "Normalbürgerin" und der "Normalbürger" halten das auch für selbstverständlich. In der Heimtier-Zucht hat dieses Gebot bereits Einkehr gehalten, wenngleich noch nicht vollständig konsequent umgesetzt.
Warum sollten unsere landwirtschaftlich genutzten Tiere denn eine Ausnahme sein?


Heikendorf, 17. Juni 2003
Für Rückfragen: Regina Jaeger, Dipl-Ing. agr., Telefon 0431 - 2 48 2813

Achtung: Ab sofort trägt der VgtM den Namenszusatz PROVIEH. Besuchen Sie unsere neue Website: www.provieh.de


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