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Bisher wurde doch immer seitens der Tierproduzenten behauptet, nur gesunde Tiere mit bestem Wohlbefinden könnten höchste Leistungen erbringen. Hochleistungstiere beweisen also im Umkehrschluss ihre einwandfreie Gesundheit. Dass dem nicht so ist, beweist der Widerstand, den die Lobbyisten der Positionierung der Bundestierärztekammer entgegensetzen, ansonsten könnten sie sich ja wohl bequem zurücklehnen. Kämen die Forderungen durch, hieße das nämlich, dass die Nutztierzucht auf unerquickliche "Nebenwirkungen" wie kurze Lebensdauer der Tiere, Stoffwechselstörungen, Anfälligkeit für schmerzhafte Euterentzündungen und dergleichen durchgecheckt werden müsste. Obgleich die Gesundheit der Tiere ein die Wirtschaftlichkeit mitbestimmender Faktor ist, vernachlässigt man ihn gern zugunsten imagesteigernder anderer Leistungsparameter. Die Züchter unserer Hühner, Rinder, Schweine und so weiter wissen sehr wohl, welche Brisanz in den Forderungen der Bundestierärztekammer steckt. Der Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V. (VgtM) verlangt seit langem, dass das Tierschutzgesetz konsequente Anwendung auch im Nutztierbereich finden muss. Der Paragraf 11 b des Tierschutzgesetzes verbietet es, Wirbeltiere zu züchten, wenn damit gerechnet werden muss, dass dies bei den Nachkommen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt. Die "Normalbürgerin" und der "Normalbürger" halten das auch für selbstverständlich. In der Heimtier-Zucht hat dieses Gebot bereits Einkehr gehalten, wenngleich noch nicht vollständig konsequent umgesetzt. Warum sollten unsere landwirtschaftlich genutzten Tiere denn eine Ausnahme sein? Heikendorf, 17. Juni 2003 Für Rückfragen: Regina Jaeger, Dipl-Ing. agr., Telefon 0431 - 2 48 2813 Achtung: Ab sofort trägt der VgtM den Namenszusatz PROVIEH. Besuchen Sie unsere neue Website: www.provieh.de
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