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Die Kennzeichnungsregelung verpflichtet alle Stromversorger, ihren Kunden offen zu legen, aus welchen Energieträgern ihr Strom gewonnen wird. Die auf Initiative des EU-Parlaments in die neue Richtlinie aufgenommene Regelung verlangt, dass diese Information für die gesamte Strombeschaffung jedes Versorgungsunternehmens ermittelt und allen Stromrechnungen und gedruckten Werbeunterlagen beigefügt werden. Darüber hinaus müssen die Unternehmen Informationen über die mit der Stromerzeugung verbundenen Umweltbelastungen bereit stellen. Diese Daten müssen zumindest die klimaschädlichen CO2-Emissionen und die Produktion radioaktiver Abfälle umfassen. "Mit der Pflicht zur Kennzeichnung von Strom erhoffen wir uns einen neuen Impuls für den in Deutschland schon wieder müde gewordenen Wettbewerb um die Verbraucher", sagt Christof Timpe, Koordinator des Bereichs "Energie & Klimaschutz" am Öko-Institut e.V. "Die Stromerzeugung ist in Deutschland für mehr als ein Drittel der CO2-Emissionen und den Großteil der nuklearen Risiken verantwortlich. Künftig werden die Verbraucher bessere Möglichkeiten haben, von ihrem Versorger neben einem attraktiven Strompreis auch eine umweltschonende Stromerzeugung zu verlangen. Zugleich haben ökologisch orientierte Stromanbieter die Möglichkeit, ihre Strombeschaffung nach Umweltgesichtspunkten zu verbessern und entsprechende Produkte anzubieten", sagt der Wissenschaftler. Im Rahmen eines von der EU-Kommission und dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft geförderten Forschungsvorhabens hat das Öko-Institut e.V. die Bedingungen für die Umsetzung der Kennzeichnung von Strom untersucht. In einer repräsentativen Umfrage im Rahmen dieses Projektes fanden es 73 Prozent der deutschen Haushalte äußerst sinnvoll beziehungsweise sinnvoll, eine Kennzeichnung von Strom einzuführen. Beispiele aus dem In- und Ausland zeigen zugleich, dass Umweltaspekte nicht nur bei der Strombeschaffung von Haushaltskunden eine Rolle spielen. Viele europäische Unternehmen aus verschiedenen Sektoren beziehen bereits heute Strom aus erneuerbaren Energien oder umweltschonender Kraft-Wärme-Kopplung. Wenn die EU-Staaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen, können sie wesentliche Aspekte der Stromkennzeichnung festlegen. Das Öko-Institut e.V. appelliert an die Bundesregierung und den Bundestag, hierbei über die Mindestanforderungen der Richtlinie hinauszugehen: · Damit die Verbraucher auch wirklich zuverlässige Informationen erhalten, muss nach Ansicht des Öko-Instituts ein geeignetes Bilanzierungsverfahren für den Handel im europäischen Strommarkt eingeführt werden. Die von Teilen der Stromwirtschaft vorgeschlagene Verwendung von statistischen Durchschnittswerten reiche hierfür nicht aus, meinen die Experten am Öko-Institut. · Im Interesse der Stromkunden ist es nach Ansicht des Institutes zudem erforderlich, den Verbrauchern die Umweltinformationen zusammen mit dem Energieträgermix auf einem einheitlich gestalteten "Label" zur Verfügung zu stellen. "Darüber hinaus sollten die Verbraucher in Deutschland Informationen nicht nur über den Strommix der Unternehmen, sondern auch über ihre spezifischen Stromprodukte erhalten. An einer genauen Unterscheidung der Produkte auf dem Strommarkt sind sowohl die Stromwirtschaft als auch die Verbraucher interessiert", sagt Christof Timpe vom Öko-Institut e.V. Neben den Regelungen zur Kennzeichnung von Strom enthält die neue EU-Richtlinie weitere wichtige Elemente, die den Wettbewerb im Strommarkt stärken werden. So muss in Deutschland eine Regulierungsbehörde eingerichtet werden, die auch von Teilen der Stromwirtschaft gefordert wird. Eine angemessene Marktregulierung, umweltorientierte Anreize für den Ausbau der erneuerbaren Energien sowie der Kraft-Wärme-Kopplung, transparente Regelungen bei der Kennzeichnung von Strom: All das wird nach Auffassung des Öko-Institut e.V. zu einem ausgewogenen Verhältnis zwischen einem wettbewerblich organisierten Markt und dem Umwelt- und Klimaschutz führen. Das Öko-Institut e.V. ist das führende Umweltforschungsinstitut im Bereich der angewandten Ökologie. Es erstellt wissenschaftliche Gutachten und berät Politiker, Umweltverbände, Institutionen und Unternehmen. An den drei Standorten Freiburg, Darmstadt und Berlin beschäftigt das Institut 100 Mitarbeiter, darunter 70 Wissenschaftler. Ansprechpartner: Christof Timpe (Koordinator Bereich "Energie & Klimaschutz"), email: c.timpe@oeko.de, Telefon 0761-45 295-25 Weitere Informationen: Im letzten Abschnitt ist ein Auszug der neuen Stromrichtlinie wiedergegeben, der die Kennzeichnung von Strom regelt. Weitere Informationen zur Stromkennzeichnung im Internet: · Ein Vorschlag des Öko-Instituts für die Gestaltung eines Stromlabels für Deutschland http://www.oeko.de/service/stromlabel/pdf/pe_label_stromkennzeichnung.pdf (Im Fall einer redaktionellen Verwendung bitten wir um Hinweis auf das Copyright des Öko-Instituts und den Grafiker, J. Dresemann.) · Seite des Öko-Instituts zur Kennzeichnung von Strom, einschließlich der Dokumentation einer Fachtagung vom September 2002 mit Beiträgen von Verbraucherorganisationen und der Stromwirtschaft http://www.oeko.de/service/stromlabel/ · Seite des europäischen Forschungsprojektes "Consumer Choice and Carbon Conscouisness for Electricity (4C Electricity)" http://www.electricitylabels.com/ Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG (Auszug) Artikel 3, Absatz 6 Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Elektrizitätsversorgungsunternehmen auf oder als Anlage zu ihren Rechnungen und in an Endkunden gerichtetem Werbematerial Folgendes angeben: a) den Anteil der einzelnen Energiequellen am Gesamtenergieträgermix, den der Lieferant im vorangegangenen Jahr verwendet hat; b) zumindest Verweise auf bestehende Informationsquellen, wie Internetseiten, bei denen Informationen über die Umweltauswirkungen der unterschiedlichen Energiequellen - zumindest in Bezug auf CO2-Emissionen und radioaktiven Abfall aus der durch den Gesamtenergieträgermix des Lieferanten im vorangegangenen Jahr erzeugten Elektrizität - öffentlich zur Verfügung stehen. Bei Elektrizitätsmengen, die über eine Strombörse bezogen oder von einem Unternehmen mit Sitz außerhalb der Gemeinschaft eingeführt werden, können die von der Strombörse oder von dem betreffenden Unternehmen für das Vorjahr vorgelegten Gesamtzahlen zugrunde gelegt werden. Die Mitgliedstaaten ergreifen die notwendigen Maßnahmen, um dafür zu sorgen, dass die Informationen, die von den Versorgungsunternehmen gemäß diesem Artikel an ihre Kunden weitergegeben werden, verlässlich sind. (Text ohne Gewähr)
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