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Es ist notwendig, dass sowohl auf nationaler wie auch auf der Ebene der Europäischen Union rechtsverbindliche Regelungen festgelegt werden. Wir erwarten, dass die Bundesregierung im Rahmen der Novellierung des Gentechnikgesetzes hierzu einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen wird. Eine friedliche Koexistenz der Landwirtschaftsformen mit und ohne Gentechnik und damit auch letztlich die Wahlfreiheit der Verbraucher muss sicher gestellt werden. Über 90 Prozent der europäischen Verbraucher wollen die Freiheit, zwischen Lebensmitteln mit und ohne Gentechnik entscheiden zu können. Die Sicherung der Wahlfreiheit ist von sämtlichen Parteien gewollt und auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Vor wenigen Tagen fand in Brüssel eine Veranstaltung zu dem Thema Koexistenz statt, zu dem unter anderem die Grünen im Europa-Parlament eingeladen hatten. In den vergangenen Monaten ist der Druck auf die Europäische Union, gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zuzulassen, stark gestiegen. Erst vor wenigen Wochen hatten die USA ankündigt, bis spätestens Mitte Juni die Europäische Union - unter anderem wegen des de facto-Moratoriums für Zulassungen von Gentechnikpflanzen und -lebensmitteln - vor der Welthandelsorganisation (WTO) zu verklagen. Die Akzeptanz der Verbraucher lässt sich jedoch nicht mit einer Klage vor der WTO erzwingen. Bisher liegen von der EU-Kommission nur unzureichende Vorschläge für die Sicherung der Koexistenz vor. Heftig umstritten ist ein Papier, das im März der EU-Agrarkommissar Franz Fischler vorlegte. Er schlägt darin unter anderem vor, dass nicht die Verursacher, also die Gentechnik-Betreiber, sondern Landwirte und Züchter dafür zahlen sollen, wenn sie ihre Produkte gentechnikfrei halten wollen. Dieser Vorschlag ist nicht akzeptabel. Wer die Kosten verursacht, die für den Schutz ökologischer und konventioneller Landwirtschaft notwendig sind, muss zahlen. Deshalb setzen wir uns für eine strikte Anwendung des Verursacherprinzips ein. Seit 1998 sind keine neuen gentechnisch veränderten Pflanzen in der EU für den kommerziellen Anbau und Vermarktung zugelassen worden. Dieses de facto Moratorium soll erst aufgehoben werden, wenn es neue gesetzliche Regelungen für die Zulassung von GVO gibt. Über wichtige Fragen zur Kennzeichnung von Lebens- und Futtermitteln wird das EU-Parlament Anfang Juli abstimmen. Ungeklärt ist auch noch, wie hoch Saatgut als erstes Glied in der Nahrungskette gentechnisch verunreinigt sein darf, ohne dass es gekennzeichnet werden muss. Während Umwelt-, Verbraucher- und Landwirtschaftsverbände hier eine "Null-Toleranz" fordern, sieht die EU-Kommission Grenzwerte zwischen 0,3 bis 0,7 Prozent vor. Eine Berechnung der Zukunftsstiftung Landwirtschaft ergab, dass bei diesen Grenzwerten in den Ländern der EU jährlich rund 7 Milliarden gentechnisch veränderte Mais- und Rapspflanzen ohne Genehmigung und Kontrolle angebaut werden dürften. Wir meinen: Je weniger Kontamination im Saatgut zugelassen ist, desto weniger Probleme bei der Weiterverbreitung und im Endprodukt. Deshalb setzen wir uns für einen möglichst geringen Grenzwert ein.
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