Ein Service von![]() | |||||||||||||||||||||
Diese Aufgabe erfordert einen visionären Weitblick auch zukünftige gesellschaftliche Entwicklungen betreffend, soll die Verfassung zu einer Zeit, da unsere Generationen vergangen sein werden, Gültigkeit und Bestand haben. Deutschland hat kürzlich seine Verfassung geändert und den Tierschutz in das Grundgesetz aufgenommen. Diese Verfassungsänderung kam mit großer Mehrheit zustande. Über alle Parteien hinweg war eine parlamentarische Mehrheit sich einig und entsprach damit auch spiegelhaft dem Willen der deutschen Bürgerinnen und Bürger. Der Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V. (VgtM) erwartet, dass die zu erstellende europäische Verfassung geeignet sein muss, die Grundlagen unserer Gesellschaft zu erhalten, und dass ethische Werte wie der Schutz des Schwächeren vor dem Stärkeren Berücksichtigung finden. Diese Verpflichtung umfasst nach Auffassung des VgtM auch die Fürsorge um unsere nächsten Anverwandten, die Tiere. Der VgtM geht davon aus, dass diese Auffassung nicht nur den Willen seiner Mitglieder wider gibt, sondern glaubt, dass es sich hierbei um den Willen vieler, vieler EU-Bürgerinnen und Bürger handelt. Daher bittet der VgtM jede Bürgerin und jeden Bürger, der diese Meinung teilt und die Änderungsanträge des deutschen Außenministers Fischer und des Europarlamentariers Voggenhuber unterstützen möchte, sich schnell an den EU-Konvent zu wenden. Hilfestellung bietet der VgtM auf seiner Homepage im Internet. Der Schutz der Tiere gehört in die Europäische Verfassung! Heikendorf, 28. Mai 2003 Für Rückfragen: Regina Jaeger, Dipl-Ing. agr., Telefon 0431 - 2 48 2813
| |||||||||||||||||||||
Lesen Sie weiter auf www.ECO-World.de, dem Portal für ein bewusst genussvolles Leben & ökologisch nachhaltiges Handeln. |