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Presse-Stelle:  Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V., D-24226 Heikendorf
Rubrik:Tierschutz    Datum: 27.05.2003
Was darf in Futtermitteln sein?
VgtM unterstützt Forderung nach Positiv-Futtermittel-Liste
Der Streit ist nicht neu: Alles was nicht verboten ist, darf hinein in die Futtermischungen unserer Kühe, Schweine, Fische, Hühner... immer mal wieder, spätestens in Begleitung eines Futtermittel-Skandals, flammt das Thema auf. Was hat man nicht schon alles im Futter unserer lebensmittelerzeugenden Tiere gefunden! Gewissenlose Gesellen entsorgen ganz gern mal eine Partie radioaktiv verseuchter Milch, Altöl oder überschüssige Butter über diese bequemen Kanäle. Dem Futter ist das später nicht mehr anzusehen, der Bauer schüttet ahnungslos in die Tröge, der Verbraucher isst das End-Produkt ebenso ahnungslos. In der Konsequenz haben Tierschützer schon seit längerem eine so genannte Positiv-Liste gefordert: Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, wäre dann verboten. Denn: Ein Futtermittel sollte immer noch ein Futtermittel bleiben, das heißt, dem Tier seiner Art angepasste und geeignete Nahrung zuführen. Substanzen, über die man nichts weiß oder die gar schädlich sind für das Tier, sind hinsichtlich ihrer Bekömmlichkeit auch im verstoffwechselten Zustand über das tierische Produkt für den Menschen in Frage zu stellen.
Anders ausgedrückt: Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass in Lebensmitteln nur das zu finden ist, was auch ausdrücklich auf seine Lebensmitteltauglichkeit getestet und zugelassen wurde. Es kann doch nicht sein, dass eine Vorstufe von täglich konsumierten Lebensmitteln wie Eier, Fleisch oder Milch ein Spielwiese-Angebot für erfinderische Kostensenker und Müllentsorger im europäischen Wirtschaftsraum darstellt?

Der Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V. (VgtM) unterstützt die Posi-tion der Bundesregierung zu dieser Frage. Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium Alexander Müller erklärte in Berlin: "Futtermittel spielen eine Schlüsselrolle für die Lebensmittelsicherheit. Sie dürfen deshalb EU-weit nur aus unbedenklichen, eindeutig definierten Rohstoffen hergestellt werden. Die derzeitige Rechtslage, wonach alles verwendet werden kann, was nicht ausdrücklich verboten ist, reicht nicht aus, um Futtermittelsicherheit zu gewährleisten. Das haben Futtermittelskandale der Vergangenheit gezeigt". Eine Positiv-Liste sei auch unverzichtbar für die ordnungsgemäße Durchführung der EG-rechtlich vorgeschriebenen offenen Deklaration bei Mischfuttermitteln.
Bislang verhält sich die EU-Kommission ablehnend. Müller stellte in Aussicht, dass die Bundesregierung am Ball bleiben werde.
Wir hoffen es für die Verbraucher, die Bauern und die Tiere.

Heikendorf, 27. Mai 2003
Für Rückfragen: Regina Jaeger, Dipl-Ing. agr., Telefon 0431 - 2 48 28-13




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