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Laut Vereinbarung der Koalitionspartner vom 24.03.2003 soll noch in diesem Jahr das Energiewirtschaftsgesetz novelliert werden. Ziel ist der Paradigmenwechsel vom verhandelten zum regulierten Netzzugang. Mit dem Bundesrat wurde vereinbart: Der neue Wettbewerbsrahmen tritt am 1.1.2004 in Kraft. Ein ambitionierter Zeitplan, der jetzt einen intensiven Diskussionsprozess erforderlich macht. Wir begrüßen deshalb, dass nun der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) konstruktive Vorschläge für die Ausgestaltung der künftigen Wettbewerbsordnung vorgelegt hat und damit einen wichtigen Beitrag zur notwendigen Vertiefung der Debatte liefert. In vielen Punkten stimmen wir mit dem VKU überein. Dazu gehört der Vorschlag, in Zukunft die Spielregeln bezüglich des Netzzuganges sowie der Netzdurchleitungspreise durch eine neue Wettbewerbsbehörde nicht zu genehmigen, sondern festzulegen. Dabei sollen die Vorschläge der Verbände selbstverständlich angemessen berücksichtigt werden. Gleichzeitig soll es nicht nur um eine Abwägung zwischen Versorgungssicherheit, Durchleitungspreisen und Umweltschutz, sondern auch um einen fairen Interessenausgleich zwischen kleinen und großen Anbietern sowie den Verbrauchern gehen. Eine stärkere Rolle des Staates als "Schiedsrichter" könnte gerade eine Unterstützung für die Interessen der kleineren Anbieter und Verbraucher bedeuten, die bei dem bisherigen "Verbändegeklüngel" gegenüber den großen Unternehmen wenig durchsetzungsfähig waren. Zudem profitieren besonders Stadtwerke und Neuanbieter von der größeren Rechtssicherheit einer gesetzlichen Regelung. Skeptisch sind wir allerdings, ob eine föderal organisierte Regulierung zielführend ist. Die Stromgeschäfte halten sich schon lange nicht mehr an die Grenzen der Bundesländer. Im Sinne der Klarheit und Vereinfachung ist eine einheitliche bundesweite Lösung vorzuziehen.
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