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Im Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2003 (BVWP) ist im Zusammenhang mit dem Ausbau der B 96n auch der Neubau einer zweiten Rügenbrücke über den Strelasund vorgesehen. Die geplante Brücke von Stralsund nach Altefähr auf Rügen ist unter verkehrstechnischen, finanziellen und ökologischen Aspekten nicht vertretbar. Dennoch zählt sie im neuen BVWP zu den Projekten mit höchster Priorität und ist in die Kategorie "Vordringlicher Bedarf" eingestuft. Die Erschließungsarbeiten bei Altefähr haben bereits begonnen. Insgesamt soll das Projekt über 100 Miollionen€ kosten. Ein tatsächlicher Bedarf für eine weitere Strelasundbrücke besteht nicht. Auf dem bestehenden Rügendamm hat sich die Verkehrssituation in den vergangenen Jahren deutlich entspannt. Dort ist das Verkehrsaufkommen seit 1992 stark rückläufig. Staugefahr besteht nur an wenigen Tagen im Jahr. Entlastung würde hier bereits der Ausbau der vorhandenen Schienenstrecke über den Rügendamm bringen. Ökologisch fragwürdig ist das Projekt, weil damit massive Eingriffe in die Verbindungslinie von zwei europäischen Vogelschutzgebieten verbunden sind. Mit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum BVWP, der eine Laufzeit von 2001 bis 2015 hat, wird vermutlich letztmalig ein Milliarden schwerer Investitionsplan für die Verkehrsinfrastruktur auf den Weg gebracht. Er wird nach Abschluß des parlamentarischen Verfahrens im Jahr 2004 rechtswirksam. Unsere Maßgaben für die Aufstellung des neuen BVWP lauteten: Der Plan muss umweltverträglich und bezahlbar sein. Er muss die Schiene gegenüber der Straße gleich behandeln und stärker als bisher die Substanzerhaltung des Verkehrswegenetzes in den Mittelpunkt stellen. Durch das neue Verfahren der Umweltrisikoeinschätzung (URE) wurden Hunderte von ökologisch problematischen Einzelprojekten ausgemustert oder durch verträglichere Varianten ersetzt. Die verbliebenen hoch umweltkritischen Projekte sind im BVWP gekennzeichnet als Projekte mit "besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag". Ein weiteres, wichtiges Ziel ist die Haushaltsehrlichkeit in der Verkehrsplanung. Es wurden daher nur Projekte in den vordringlichen Bedarf aufgenommen, die voraussichtlich auch finanziert werden können. Bei der geplanten Strelasundbrücke setzen wir uns für eine kritische Überprüfung ihrer Einstufung als Projekt mit "vordringlichem Bedarf ein".
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