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Presse-Stelle:  Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V., D-24226 Heikendorf
Rubrik:Tierschutz    Datum: 22.04.2003
VgtM lehnt mechanische Tötung von Taschenkrebsen ab
Taschenkrebse treten als regelmäßiger Beifang in Hummerkörben auf. Da der Hummerfang aufgrund des geringen Bestandes und der Schonung der Weibchen wirtschaftlich immer noch unrentabel ist, kamen findige Fischer auf die Idee, auch Taschenkrebse wirtschaftlich zu nutzen. Dabei werden die Krebse nach dem Fang an Bord mechanisch getötet. Die Scheren (Knieper) werden in der Gastronomie und der Krebskörper als Köder im Hummerkorb verwendet. Unter diesen Blickwinkel wurde auf Antrag des Landes Schleswig-Holstein im Bundesrat der Antrag auf Änderung der Tierschutzschlachtverordnung zur Betäubung von Krustentieren gestellt. Demnach sollen Taschenkrebse nicht wie andere Krustentiere mit kochendem Wasser getötet werden, sondern durch die mechanische Zerstörung beider Hauptnervenzentren. Ist bereits die Tötung durch kochendes Wasser Tierquälerei, so wird nach Ansicht des Vereins gegen tierquälerische Massentierhaltung (VgtM) das Schmerzempfinden der Taschenkrebse durch die Ausschaltung der Nervenzentren mittels Stich nicht sofort verhindert.
Unabhängig davon, dass immer noch gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse über das Verhalten und die auftretenden physiologischen Prozesse (z.B. Schmerzempfinden) bei der Tötung von wirtschaftlich genutzten Arten der Krustentiere fehlen, kann die Einführung einer neuen Tötungsmethode, die ausschließlich auf die Vermarktung eines Tieres ausgerichtet ist, nicht durch die Suche nach "neuen Abnehmern" begründet werden. Hier fehlt nach Meinung des VgtM als Fachverband für artgemäße Nutztierhaltung sowohl der Grund für die Nutzung der Taschenkrebse als auch der "vernünftige Grund" für die Tötung.
Da nur die Scheren einer Nutzung als gastronomische Luxusartikel zugeführt werden, sollte die Bundesregierung diesen Beschluss des Bundesrates ablehnen und einer wirtschaftlichen Nutzung von Taschenkrebsen eine klare Absage erteilen.


Heikendorf, 16. April 2003
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Für Rückfragen: Telefon: 0431 - 24 82 80
Dr. Dirk Schäffer




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