Ein Service von
www.ECO-World.de
 ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:  Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V., D-24226 Heikendorf
Rubrik:Tierschutz    Datum: 14.04.2003
"Schächterlass" in Nordrhein-Westfalen erfolgreich angewandt
Um die Erfahrungen, welche die Amtstierärzte bei der Umsetzung des Erlasses zum § 4a des Tierschutzgesetzes beim diesjährigen Opferfest Kurban Bayrami in Nordrhein-Westfalen gesammelt hatten, auszuwerten, lud Staatssekretär Dr. Thomas Griese vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.04.03 die Vertreter der Muslime und der jüdischen Gemeinde sowie die Tierschutzverbände zu einer Diskussionsrunde ein. Das Ziel, des für den Zeitraum des Opferfests geltenden, Erlasses war, das Schächten auf ein Minimum zu reduzieren und ausschließlich auf die Personen zu begrenzen, für die nachweisbar zwingende religiöse Gründe bestehen. Das MUNLV wertete den Erlass als Erfolg, da fast alle Antragsteller innerhalb der festgeschriebenen und freiwilligen Beratung durch die Veterinärbehörden die Elektrobetäubung vor dem Schächtschnitt akzeptierten. Zwei Anträge auf betäubungsloses Schächten wurden abgelehnt. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland wertete dies allerdings anders. Nach seiner Ansicht seien "die Hürden für das Antragsverfahren viel zu hoch" gesetzt, so dass die Mehrheit der Muslime von vornherein keinen Antrag stelle. In der stellenweise stark emotional geprägten Debatte bekräftigten die Vertreter der Muslime und der jüdischen Gemeinde nachdrücklich, dass eine Betäubung vor dem Schächten aus religiösen Gründen abgelehnt wird. Überzeigende Beweise sowohl für die religiöse Vorschrift als auch in Form wissenschaftlicher Untersuchungen, die betäubungsloses Schächten als das Schlachtverfahren der Wahl empfehlen, konnten allerdings nicht erbracht werden.
Der Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung (VgtM), als Fachverband für artgemäße Nutztierhaltung, wird das MUNLV in Nordrhein-Westfalen weiterhin in seinem Bestreben unterstützen, den auf das Opferfest beschränkten Erlass in eine dauerhafte Regelung umzusetzen. Allerdings ist auch ein bundesweit einheitliches und erweitertes Genehmigungsverfahren zum Schächten erforderlich. Letztendlich kann nur eine klare gesetzliche Regelung zur Abschaffung des betäubungslosen Schächtens das Leid und die Schmerzen der zu schächtenden Tiere beenden. Dieses Ziel wird der VgtM auch weiterhin verfolgen.

Heikendorf, 10. April 2003


Für Rückfragen: Dr. Dirk Schäffer, Telefon: 0431 - 24 82 80




Lesen Sie weiter auf www.ECO-World.de, dem Portal für ein bewusst genussvolles Leben & ökologisch nachhaltiges Handeln.