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Presse-Stelle:  Bundesverband Windenergie e.V., D-10117 Berlin
Rubrik:Energie    Datum: 26.03.2003
BWE fordert EEG-Novelle in einem Rutsch
 

Nachdem die energieintensive Industrie zeitnah von der EEG-Umlage entlastet wird, fordert der Bundesverband WindEnergie auch für Betreiber und Planer regenerativer Energieanlagen endlich klare Signale

Osnabrück. Mit gemischten Gefühlen hat der Bundesverband WindEnergie (BWE) e.V. die Vereinbarung der Koalition für eine Härtefallregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zur Kenntnis genommen. Der Kompromiss, der einige energieintensive Unternehmen von der EEG-Umlage entlasten soll, sieht im Gegenzug zu der Ausnahmeregelung mehr Wettbewerb auf dem Strommarkt durch Einrichtung einer nationalen Wettbewerbsbehörde vor. „Wir begrüßen, dass sich offensichtlich die Umweltpolitiker von Rot-Grün in weiten Teilen durchgesetzt haben. Allerdings hätten wir uns an einigen Punkten engere und klarere Vorgaben gewünscht“, so die Bewertung des BWE-Präsidentes Dr. Peter Ahmels.

Die Vereinbarung sieht vor, dass für energieintensive Unternehmen oder selbstständige Teile von Unternehmen, deren Jahresstromverbrauch 100 Millionen Kilowattstunden übersteigt und bei denen das Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung bei über 20 Prozent liegt, die Belastung aus der EEG-Umlage auf bis zu 0,05 Cent pro Kilowattstunde (für den Anteil über 100 Mio. kWh) reduziert werden kann. Voraussetzung dafür ist eine Einzelfallprüfung. Nach Ansicht des BWE hätte die kWh-Grenze allerdings durchaus höher ausfallen können, um die Belastung der übrigen Verbraucher noch stärker zu begrenzen. Wie groß die Strommenge tatsächlich sein wird, die durch diese Regelung der EEG-Umlage entzogen wird, ist weitgehend unbekannt. „Immerhin ist die ursprünglich angedachte pauschale Ausnahmeregelung für Unternehmen mit einem Jahresstromverbrauch von 100.000 kWh vom Tisch“, so Ahmels, „dann wäre nämlich jede größere Bäckerei von der EEG-Umlage befreit worden.“

Wichtig ist für den BWE-Präsidenten zudem das Signal, dass es endlich zu mehr Wettbewerb auf dem Strommarkt kommen wird, da der Kompromiss der Regierungskoalition vorsieht, spätestens ab dem 1. Juli 2004 eine nationale Wettbewerbsbehörde einzurichten. Die Strompreise wären schon heute lange nicht so hoch wie von der Energiewirtschaft behauptet, wenn es beispielsweise eine korrekte Umlage der EEG-Mehrkosten geben würde. „Der fehlende Wettbewerb im Stromnetzbereich beeinflusst die Strompreise erheblich mehr als die Belastungen durch das EEG. Ein funktionierender Wettbewerb würde über niedrigere Stromkosten viele neue Arbeitsplätze schaffen“, betont Dr. Ahmels. „Wir hätten uns deshalb gewünscht, dass wesentlich zeitnaher eine Kon-trollinstanz für den Strommarkt etabliert wird. Die Ungereimtheiten und mangelnde Transparenz sind doch seit langem offensichtlich.“

Ein weiteres Problem bleibt trotz dieser Einigung allerdings bestehen: Die vollständige EEG-Novelle rückt in den Hintergrund. „Dabei braucht die Branche der erneuerbaren Energien wegen der langen Planungsvorläufe dringend klare Aussagen zu den künftigen Vergütungssätzen“, so Ahmels. „Es wird deshalb wichtig sein, die komplette EEG-Novelle in einem Rutsch zu verabschieden, betont Ahmels. Ein Vorziehen der Härtefallregelung wäre nach BWE-Angaben nicht sinnvoll.

Der BWE-Präsident erteilt zudem allen Versuchen, die Einspeisetarife für Strom aus Windkraft-Anlagen nach unten zu schrauben, eine klare Absage: Tatsächlich hat sich mittlerweile gezeigt, dass die Entwicklung an vielen Standorten durch administrative Probleme wie dem Bau- und Umweltrecht oder dem fehlenden Netz erschwert wird. Die Technik der Windenergie-Anlagen entwickelt sich zwar in Richtung Kosteneffizienz, aber der Aufwand zur Bewältigung der administrativen Hürden und die Kosten für den Netzzugang sind gerade in Norddeutschland in der jüngsten Vergangenheit erheblich gestiegen.

Dr. Ahmels abschließend: „Unsere Position lautet daher: Ohne die Lösung dieser Probleme macht es wenig Sinn, über eine Vergütungsanpassung zu sprechen. Das hieße, den zweiten Schritt vor dem ersten Schritt zu tun, und dabei käme man am Ende ins Stolpern. Kontinuität und Verlässlichkeit der wirt-schaftlichen Rahmenbedingungen zu gewährleisten ist eine der erfolgsbe-stimmenden Eigenschaften des EEG. Gerade das unterscheidet dieses Gesetz von weniger erfolgreichen, wenngleich oft erheblich teureren Modellen in anderen Ländern.

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Für Rückfragen:

Bundesverband WindEnergie e.V
Dr. Peter Ahmels
Tel.: 04425-227
Mobil: 0170-8014375


Christian Hinsch
Tel.: 0541-35060-31


     



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