Ein Service von
www.ECO-World.de
 ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Energie    Datum: 25.03.2003
EEG-Härtefallregelung kommt - Wettbewerb und Verbraucherschutz werden gestärkt
Die Koalition hat sich auf Eckpunkte für eine Härtefallregelung im EEG und die Intensivierung des Wettbewerbs und Verbraucherschutzes geeinigt. Dazu erklären Michaele Hustedt, energiepolitische Sprecherin und Reinhard Loske, stellv. Fraktionsvorsitzender für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie Rolf Hempelmann und Michael Müller für die SPD-Bundestagsfraktion:

Durch die Einigung zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf eine Härtefallregelung im EEG und die Einrichtung einer Wettbewerbsbehörde werden der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien, faire Wettbewerbsbedingungen und der Verbraucherschutz deutlich gestärkt.

Stromintensive Unternehmen, insbesondere die Aluminiumindustrie, haben in letzter Zeit auf die Belastung durch steigende Strompreise hingewiesen. Dafür machen Sie u.a. die Umlagefinanzierung des Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) verantwortlich. Nach intensiven Beratungen zwischen Vertretern des Bundesumwelt- und des Bundeswirtschaftsministeriums sowie der Koalitionsfraktionen wurde folgende Lösung beschlossen:

Soweit energieintensive Unternehmen von der Umlage der Kosten durch das EEG so stark belastet werden, dass ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit erheblich beeinträchtigt wird, kann die Belastung durch eine Einzelfallprüfung auf bis zu 0,05 Cent/kWh reduziert werden. Dies gilt für einen Jahresstromverbrauch über 100 GWh/a und soweit das Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung in einem Unternehmen oder von selbstständigen Teilen des Unternehmens 20 Prozent übersteigt. Einigkeit besteht darüber, dass die aufgrund ihrer Energieintensität besonders betroffenen Betriebe in den Genuss der vollen Entlastung kommen sollen.

Damit haben wir eine Regelung gefunden, die punktgenau den betroffenen Unternehmen - insbesondere der Aluminium-Industrie - hilft, aber Mitnahmeeffekte ausschließt und damit die Summe begrenzt, die auf sonstige Industrie und die Verbraucher umgelegt wird. Diese Regelung soll zügig in den Bundestag eingebracht werden. Sie wird zunächst befristet und im Rahmen der großen EEG-Novelle auf ihre Wirksamkeit hin überprüft.

Überdies hat sich Rot-Grün darauf verständigt, durch eine verbesserte Markt- und Preistransparenz, vergleichbare Wettbewerbsbedingungen und die freie Wahl der Vertragspartner den Wettbewerb im Strom- und Gasmarkt zu verbessern und die Stromkosten zu senken. Wesentliche Voraussetzung hierfür sind ein diskriminierungsfreier, ungehinderter Netzzugang aller interessierten Netznutzer zu angemessenen Preisen.

Eine hohe Versorgungssicherheit ist gerade im Wettbewerb zu gewährleisten. Zu diesem Zweck wird spätestens zum 1. Juli 2004 ein Gesetz im Zusammenhang mit der Umsetzung der bis dahin erwarteten EU-Beschleunigungsrichtlinie zum Binnenmarkt für Strom und Gas verabschiedet. Damit sollen Netzzugang und dessen staatliche Kontrolle geregelt werden. Zu dem Zweck wird eine nationale Wettbewerbsbehörde eingerichtet. Diese Wettbewerbsbehörde soll Transparenz, Netzzugänge und einen Interessenausgleich zwischen den Akteuren durch "ex ante"- und "ex post"- Maßnahmen sicherstellen. Dazu gehören die Bereiche Netzzugang einschließlich Schlichtungsfunktion, Monitoring einer ausreichenden Entflechtung, Gewährleistung eines reibungsfreien Versorgerwechsels und Transparenz der Marktdaten.

Insgesamt hat die Koalition damit den berechtigten Interessen von energieintensiven Unternehmen im internationalen Wettbewerb Rechnung getragen und zudem die Weichen für einen verbesserten Wettbewerb auf den Strom- und Gasmärkten gestellt.





Lesen Sie weiter auf www.ECO-World.de, dem Portal für ein bewusst genussvolles Leben & ökologisch nachhaltiges Handeln.