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Wir wollen mehr Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei der Standortauswahl für Mobilfunksender. Die Sorgen und Bedenken in der Bevölkerung bezüglich der gesundheitlichen Auswirkungen des Mobilfunks dürfen nicht übergangen werden. Andernfalls ist die Akzeptanz des weiteren Ausbaus dieser Technologie gefährdet. Der erste Rechenschaftsbericht zur Umsetzung der Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber liegt nun vor. Der Bericht ist Bestandteil der Vereinbarung, die zwischen den Netzbetreibern und der Bundesregierung im Dezember 2001 geschlossen wurde. In der Selbstverpflichtung hatten die Betreiber zugesagt, ihre Standortplanung transparenter und in Kooperation mit den Kommunen zu gestalten. Grundlage des nun vorliegenden Berichts ist eine Umfrage bei Gemeinden und Kreisen durch das Deutsche Institut für Urbanistik (DifU). Die Studie macht deutlich, dass sich einerseits die Zusammenarbeit der Mobilfunknetzbetreiber mit den Kommunen im ersten Jahr nach Abschluss der Selbstverpflichtung sichtbar verbessert hat, die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger bei den Standortverfahren andererseits jedoch völlig unzureichend bleibt. Im Ergebnis belegt der Bericht somit erste erfreuliche Verbesserungen, das bisher Erreichte bleibt allerdings in vielen Punkten hinter der Zielsetzung der Vereinbarung zurück. Problematisch ist vor allem die Situation in kleineren Gemeinden. Diese sind in besonderem Maße auf die aktive Information und Beteiligung durch die Netzbetreiber bei den Standortverfahren angewiesen. Die Netzbetreiber müssen die Gemeinden besser in ihre Standortplanung einbinden und vermehrt Alternativvorschläge für Senderstandorte berücksichtigen. In vielen Fällen mangelt es vor Ort auch an der Abstimmung der Betreiber untereinander. Eine die Gesamtzahl der Sendemasten reduzierende gemeinsame Nutzung von Sendeanlagen durch mehrere Netzanbieter wird somit verhindert. Wir begrüßen die Ankündigung der Bundesregierung, bis zum Sommer dieses Jahres eine bundesweit zugängliche Standortdatenbank bei der Regulierungsbehörde für Post- und Telekommunikation (RegTP) der Öffentlichkeit verfügbar zu machen. Dies wird den Informationszugang der Bürgerinnen und Bürger in diesem Bereich maßgeblich verbessern. Nachdem die Mobilfunknetzbetreiber nun ihren finanziellen Verpflichtungen gemäß der Vereinbarung nachgekommen sind und erste Teilbeträge an die Bundesregierung überwiesen haben, kann das laufende Forschungsprogramm zur gesundheitlichen Verträglichkeit des Mobilfunks verstärkt fortgeführt werden. Die Hersteller der Handys müssen endlich ihren Widerstand gegen eine verbraucherfreundliche Kennzeichnung der Mobiltelefone mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" aufgeben. Die Antwort der Hersteller und Netzbetreiber auf die Sorgen und Bedenken der Bevölkerung kann nur in mehr Transparenz und einer aktiven Informationspolitik liegen.
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