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Presse-Stelle:  Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V., D-24226 Heikendorf
Rubrik:Tierschutz    Datum: 12.03.2003
Anbindehaltung von Pferden nun auch in Niedersachsen verboten
Nach Hessen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen hat nun auch Niedersachsen die dauerhafte Anbindehaltung von Pferden verboten. Der Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V. (VgtM) begrüßt diesen Erlass des neuen niedersächsischen Landwirtschaftsministers Hans-Heinrich Ehlen. "Damit hat die neue Landesregierung einen guten tierschutzpolitischen Start hingelegt", meint Sven Garber, stellvertretender Vorsitzender.

Allerdings gelte es jetzt, zügig auch für andere Tierarten Erlasse zu erarbeiten, die der Bedeutung des Tierschutzes in der Gesellschaft und im Rechtssystem Rechnung tragen. Dabei denkt der Fachverband für artgemäße Nutztierhaltung zum einen an eine Schweinehaltungsverordnung, die auf Bundesebene überfällig sei. "Niedersachsen kann und sollte aber auch z.B. bei Geflügel eine Vorreiterrolle einnehmen und hier auf Landesebene tätig werden, so wie die nordrhein-westfälische Umweltministerin Bärbel Höhn es beim Erlass zur Schweinehaltung vorgemacht hat", so Garber weiter. Keinesfalls dürfe der zweifelsfrei wichtige "Pferdeerlass" die einzige Verbesserung für die Nutztiere in niedersächsichen Ställen für die nächsten fünf Jahre bleiben.

Mit dem Erlass zur Pferdehaltung gehen die genannten Bundesländer über die Anforderungen der "Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten" (BML, 1995) hinaus. Hierin wird zwar die Anbindehaltung von Fohlen und Jungpferden von der Sachverständigengruppe 1995 als tierschutzwidrig abgelehnt; jedoch konnten sich die Sachverständigen nicht durchringen, dieses Verbot für alle Pferdehaltungen auszusprechen. Die Beurteilung lautet aber grundsätzlich, dass die Anbindehaltung von Pferden aus Tierschutzsicht abgelehnt wird.



Heikendorf, 11. März 2003
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Für Rückfragen: Dr. Dirk Schäffer, Telefon: 0431-24 82 80



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