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Bevor das de facto Moratorium für Gen-Pflanzen in der EU aufgehoben werden kann, müssen wichtige Fragen wie zum Beispiel zur Haftung oder Saatgutkontamination geklärt sein. Die Umwelt und das Eigentum von Landwirten und Lebensmittelproduzenten, die gentechnikfrei produzieren, müssen geschützt werden. Saatgut steht ganz am Anfang der Produktionskette. Jede Verunreinigung potenziert sich - vom Züchter zum Landwirt über die Verarbeitung bis ins Regal im Einkaufsladen. Nach den Vorschlägen von Agrarkommissar Franz Fischler sollen in Zukunft nicht die Verursacher, sondern Landwirte und Züchter dafür zahlen, wenn sie ihre Produkte gentechnikfrei halten wollen. Die Gentechnik-Industrie als ökonomisch handelnde Partei entlässt er aus der Verantwortung. Das ist völlig inakzeptabel. Verbraucher und Landwirte müssen die Wahlfreiheit zwischen Produkten mit oder ohne Gentechnik haben. Vor einer Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen und ihren Produkten müssen folgende Punkte geklärt sein:
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