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Zur Zeit kann sich jeder Tiernutzer und -halter gegen behördliche Anordnungen zur Einhaltung des Tierschutzgesetzes zur Wehr setzen. Umgekehrt sind die Tiere solchen behördlichen Entscheidungen schutzlos ausgeliefert. Tiere haben keinen Rechtsanwalt. Dem Tier eine Stimme geben ... Dazu kann das Instrument der Verbandsklage ein Weg sein. Die Verbandsklage hat sich bereits im Naturschutz bewährt. Durch die Verbandsklage Tierschutz wird den Bürgerinnen und Bürgern und den Tierschutz-organisationen ermöglicht, an unserem Rechtssystem auf der Seite des Tieres mitzuwirken. Auf diese Weise kann Verwaltungshandeln der gerichtlichen Überprüfung zugänglich gemacht werden. Die Verbandsklage ist als neues Rechtsinstrument Ausdruck lebendiger Demokratie. Zu diesem Thema findet am Donnerstag, dem 6. März 2003, um 18.15 Uhr im Landeshaus Kiel, Düsternbrooker Weg 70, Konferenzsaal, Zi. 142 eine Informations- und Diskussionsveranstaltung mit Experten über Ziele, Möglich-keiten und Notwendigkeiten des Klagerechts für Tierschutzorganisationen statt. Veranstalter sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und das Tierschutzbündnis Schleswig-Holstein Heikendorf, 05.03.2003 Martina Grühl, Büroleiterin
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