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Mit der heutigen Entscheidung hat sich die EU-Kommission lediglich dagegen ausgesprochen, deutschen Transportunternehmen einen Teil der demnächst eingeführten Lkw-Maut durch eine Rückerstattung eines kleinen Teils der Mineralölsteuer zu ersetzen. Mit dieser Entscheidung ist weder die Einführung der Lkw-Maut selbst auf Deutschlands Autobahnen zum 31. August 2003 noch die kürzlich vom Bundeskabinett beschlossene Rechtsverordnung zur Höhe der Autobahnbenutzungsgebühr gefährdet. In Frage gestellt ist allerdings die vorgesehene teilweise Entlastung der deutschen Transportunternehmen. Insbesondere den Traumtänzern bei Union und FDP, die eine Verdoppelung der vorgesehenen 300 Millionen Euro Entlastung fordern, werden damit die engen Grenzen aufgezeigt, in denen wir uns überhaupt bewegen können. Ziel und Zweck einer solchen Entlastung kann EU-rechtlich nur die Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen im europäischen Vergleich sein. Dies kann ebenso wirksam erreicht werden, wenn - wie eigentlich vom Rat der Finanzminister beschlossen - endlich auch die Nachbarländer Holland, Frankreich und Italien ihre Dieselsubventionierung für den Lkw beenden. Dies würde die relativen Wettbewerbsbedingungen zugunsten deutscher Unternehmen erheblich verbessern. In jedem Fall kann und muss die Lkw-Maut in Deutschland in der erforderlichen Höhe fristgerecht eingeführt werden.
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