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Thüringen hat aus den Erfahrungen der Futtermittelskandale der vergangenen Zeit nichts gelernt. Es sind nicht nur erhebliche Defizite bei der Futtermittelproduktion und -übermittlung zu verzeichnen, geschlampt wurde auch bei der Informationsübermittlung und der Kooperation mit den Bundesbehörden. Erst aus der Presse hat das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) am 7.2. vom Skandal erfahren; erst nachdem die Presse informiert war, erfuhr das BMVEL am 18.2. von der zusätzlichen Belastung der Zuckerrübenschnitzel. Man gewinnt den Eindruck, dass das Thüringische Landwirtschaftsministerium versucht hat, die Probleme herunterzuspielen. Die gesetzliche Meldepflicht wurde vom verursachenden Betrieb verletzt. Die Aufsicht und die Überwachung durch die Behörden funktionierte nicht ausreichend. Die Konsequenz: Wieder einmal wurden die Verbraucher verunsichert und die betroffenen Betriebe in große wirtschaftliche Probleme gebracht, eine erhebliche Anzahl von Tieren wird gekeult werden müssen. Wieder kommen aus Brüssel kritische Fragen bezüglich der Funktionsfähigkeit der Deutschen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung, die in den Händen der Bundesländer liegt. Schaden kann nur begrenzt oder vermieden werden, wenn die Warn- und Krisenmanagement-Systeme auch ordnungsgemäß benachrichtigt werden, Die Bundesländer sind gefordert, ihre Strukturen ebenso zu reformieren wie es die Bundesregierung mit den zwei neuen Bundesämtern bereits getan hat. Es darf nicht sein, dass zwischen Bekanntwerden von überhöhten Dioxinwerten bis zur Weitergabe dieser Informationen drei Wochen verstreichen, dass in dieser Zeit die belastete Ware in die Ställe und auf den Ladentisch gelangen und das Ausmaß der Belastung erst am 18.2.03 wirklich bekannt gegeben wird. Ebenso müssen die Überwachungsdichte verstärkt und das Personal aufgestockt werden. Schließlich ist Vorsorge weit billiger als die Behebung des wirtschaftlichen Schadens und der Verbraucherverunsicherung durch erneute Futtermittelskandale.
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