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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Energie    Datum: 20.02.2003
Abnehmender Wettbewerb im Strommarkt - Hauptursache für steigende Stromkosten
Zur Verständigung der rot-grünen Koalition über eine Härtefallregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für energieintensive Unternehmen erklärt Michaele Hustedt, energiepolitische Sprecherin:

Verschiedene energieintensive Unternehmen insbesondere im Bereich der Aluminiumindustrie sehen sich derzeit einer wirtschaftlich schwierigen Situation ausgesetzt. Als belastenden Faktor nennen sie die stark ansteigenden Energiekosten, u.a. die steigende Belastung durch die Umlage auf Erneuerbare Energien,. Vor diesem Hintergrund fordern sie eine Kostendeckelung der EEG-Umlage für energieintensive Industrien.

Wir nehmen das Anliegen der Unternehmen sehr ernst und arbeiten intensiv daran, für die betroffenen Betriebe zügig eine akzeptable Lösung zu finden, die ihnen nicht nur kurzfristig, sondern auch mittel- und langfristig hilft. Die Zuspitzung der Debatte auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist aus unserer Sicht allerdings falsch und inakzeptabel.

Die eigentliche Ursache für steigende Energiekosten liegt in der nachlassenden Wettbewerbsintensität im deutschen Strom- und Gasmarkt. Die großen Energieversorgungsunternehmen haben dadurch im vergangenen Jahr ihre Betriebsgewinne im Stromgeschäft auf zumTeil über 50 Prozent steigern können. Unter anderem wurden durch überhöhte Netznutzungsentgelte oder Regelenergiepreise satte Monopolgewinne kassiert. Diese Entwicklung geht auf Kosten von Haushalten, mittelständischen Unternehmen und nicht zuletzt zu Lasten der stromintensiven Industrieunternehmen.

Für stark ansteigende Strompreise ist das EEG in einem nur sehr geringen Umfang verantwortlich zu machen. Unter dem Gesichtspunkt der Einbeziehung von Wettbewerbsverzerrungen und Umweltkosten ergeben sich sogar volkswirtschaftlich positive Effekte aus diesem Gesetz.

In ein Paket zur Entlastung der Aluminiumindustrie gehören deshalb an erster Stelle Maßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbes. Der Staat muss Schiedsrichter für faire Wettbewerbsbedingungen werden. Dazu gehört eine Wettbewerbsbehörde zur Kontrolle der Netznutzungsentgelte und für einen unbürokratischen Zugang zu Strom und Gasnetzen sowie die Einführung von Wettbewerb für Regelenergie.

Einige Stromkonzerne kassieren zudem wesentlich überhöhte EEG-Umlagen. Im EEG muss deshalb mehr Transparenz und ein akzeptierter Umlagesatz pro Kilowattstunde festgelegt werden. Dadurch reduzieren sich die Kosten für Verbraucher und Industrie.

Wird eine Begrenzung der Belastung von Unternehmen notwendig, werden wir uns auch im Rahmen der EEG-Novelle um eine schnelle Lösung bemühen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz darf in seiner Substanz keinesfalls gefährdet werden. Alle verfassungs- und EU-rechtlichen Bedenken müssen vorher ausgeräumt werden.

Zudem ist eine Regelung auf die Unternehmen zu begrenzen, die nachweislich existentiell betroffen sind. Eine pauschale Ausnahmeregelung für die Industrie, die andere Verbraucher unzulässig belastet, wird es nicht geben.

Die konkrete Ausgestaltung des Gesamtpakets wird am 6. März 2003 erörtert.



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