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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Umweltschutz    Datum: 21.02.2003
Keine Verunsicherung der Verbraucher durch weitere Aufweichungen bei der Pfandpflicht für Einwegverpackungen
Zur Forderung des Bayerischen Umweltministers Werner Schnappauf (CSU), alle Einwegverpackungen mit Milch von der Pfandpflicht zu befreien, erklärt Dr. Antje Vogel-Sperl, abfallpolitische Expertin;

Neuen Forderungen der Union nach weiteren Ausnahmen in der Pfandpflicht auf Einwegverpackungen erteilen wir eine klare Absage. Sie sind kontraproduktiv und führen nur zu einer unnötigen Verunsicherung der Verbraucher. Erst am vergangenen Wochenende haben u.a. die unionsregierten Länder Bayern und Baden-Württemberg dem mühsam erzielten Kompromiss zugestimmt. Die Union geht bei der Diskussion um eine Novellierung der Verpackungsverordnung erst einen Schritt vor, um anschließend zwei Schritte zurückzugehen. Sie fordert neue Ausnahmen, die wieder zu neuen Ungereimtheiten führen.

Offensichtlich sind der Union die Interessen einzelner Firmen wichtiger, als eine verbraucher- und umweltfreundliche Lösung.

In dem zwischen Bundesumweltminister Jürgen Trittin und den Ländern erreichten Kompromiss wird die Verpackungsverordnung einheitlich nach ökologischen Kriterien ausgerichtet, die Pfandregelung vereinfacht und die bisherigen Unstimmigkeiten abgeschafft. Nach den vorliegenden Eckpunkten der Novelle ist Milch ohnehin von der Pfandpflicht befreit, wenn sie in ökologisch vorteilhaften Verpackungen wie Schlauchbeutel oder Getränkekarton angeboten wird.



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