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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Gesundheit    Datum: 24.02.2003
Sachverständigenrat gibt wichtige Hinweise für die Gesundheitsreform
Zur Vorlage des Jahresgutachtens des Sachverständigenrats für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin Biggi Bender:

Der Sachverständigenrat gibt in seinem Gutachten wichtige Hinweise für die Reform unseres Gesundheitssystems. Er hat Recht damit, dass die Reformen nicht nur die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig gestalten, sondern auch die Rahmenbedingungen des Leistungsgeschehens selbst verbessern müssen. Ohne die Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit auf der Leistungsseite unseres Gesundheitswesens wird jede Reform auf der Finanzierungsseite allenfalls ein kurzes Luftschnappen ermöglichen, bevor die Beiträge wieder steigen.

Die Ausführungen des Rates zur Stärkung der Patientenorientierung in der Versorgung und zur besseren Beteiligung der Versicherten und Patienten an der Gestaltung unseres Gesundheitssystems geben wieder, dass das jahrelange Engagement von Gesundheitsbewegung und Selbsthilfegruppen Wirkung zeigt. Der Anspruch auf eine partnerschaftliche Versorgung und eine Demokratisierung des Gesundheitssystems ist inzwischen zu einer festen Größe in der gesundheitspolitischen Debatte geworden. Hier gilt es jetzt, die Vorschläge, die vom Sachverständigenrat und aus der Gesundheitsbewegung gekommen sind, politisch umzusetzen.

Sehr zu begrüßen sind die Ausführungen des Rates zur Verbreiterung der Beitragsbemessungsgrundlage der GKV. Durch die Heranziehung von Vermögenseinkünften würden erhebliche Beitragssatzsenkungen möglich und die Krankenversicherung weniger konjunkturanfällig werden als bisher. Außerdem würde mehr Beitragsgerechtigkeit geschaffen. Es ist nicht einzusehen, dass die Beitragsbelastung von Versicherten davon abhängt, ob sie ihr Einkommen nur aus Erwerbstätigkeit oder auch über Vermögenseinkünfte beziehen.

Der Vorschlag, die beitragsfreie Familienmitversicherung auf Kinder und auf Ehepartner zu beschränken, die Kinder erziehen oder Pflegedienste leisten, sollte in der Gesundheitsreform umgesetzt werden. Es gibt keinen guten Grund, weshalb die Solidargemeinschaft der Beitragszahler für die Einverdiener-Ehe aufkommen sollte. Dabei ist allerdings sicherzustellen, dass Familien mit durchschnittlichen oder geringen Einkommen durch die Neuregelung nicht zusätzlich belastet werden. Der Sachverständigenrat gibt auch hierzu geeignete Hinweise.




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