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Die ödp erinnert daran, dass sie derzeit in Bayern ein Volksbegehren laufen hat, dass zum Ziel hat, ein Klonverbot in die bayerische Verfassung aufzunehmen. Alle drei Landtagsfraktionen von CSU, SPD und Grünen lehnten dieses Ansinnen jedoch ab. "Unser Antrag auf Ergänzung der Bayerischen Verfassung deckt sich größtenteils wörtlich mit der EU-Grundrechtscharta, die vom früheren Verfassungsrechtler und ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog verfasst worden ist", erklärt Moseler. Das von der bayerischen ödp angestoßene Volksbegehren "Menschenwürde ja - Menschenklonen niemals!" verfolgt vier zentrale Ziele gleichermaßen: 1. Ersetzen des Begriffs "Würde der Persönlichkeit" durch "Menschenwürde". 2. Verpflichtung nicht nur der staatlichen Gewalten sondern auch der "Wissenschaft" auf die Menschenwürde. 3. Klare Aussage zur zeitlichen Dimension: "Menschenwürde von der Zeugung bis zum Tod". 4. Konkrete Benennung des "Klonens", der "Selektion" und der "Keimbahnmanipulation" als biotechnische Verfahren, die mit der Menschenwürde nicht vereinbar sind.
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