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Presse-Stelle:  Ökologisch-Demokratische Partei Bundesverband, D-97070 Würzburg
Rubrik:Politik    Datum: 20.02.2003
ödp sieht sich in Forderung nach weltweiten Klonverbot bestätigt:
"Klonverbot muss aber ins Grundgesetz"
Die Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) sieht sich in ihrer Forderung nach einem internationalen Verbot therapeutischen und reproduktiven Klonens bestätigt. "Der gemeinsame Antrag von SPD, CDU/CSU und Grünen im Bundestag ist ein Schritt in die richtige Richtung", so ödp-Generalsekretär Dr. Claudius Moseler. Gleichzeitig stellt die ödp fest, dass diese Maßnahme zu unverbindlich ist und fordert, dass das Klonverbot ins Grundgesetz aufgenommen wird: "Ein Teil der Forschungslobby arbeitet derzeit an der vollständigen Zertrümmerung des Embryonenschutzes. Das deutsche Embryonenschutzgesetz werde diesem Druck nicht mehr lange standhalten. Deshalb ist nach Ansicht der ödp für den Schutz der Embryonen vor dem Zugriff der Industrie ein Grundgesetzartikel erforderlich", so Moseler. Auch Wirtschaftsminister Clement (SPD) machte vor kurzem auf dem Jahresempfang der rheinland-pfälzischen Kammern in Mainz deutliche Aussagen im Sinne der Forscherlobby.

Die ödp erinnert daran, dass sie derzeit in Bayern ein Volksbegehren laufen hat, dass zum Ziel hat, ein Klonverbot in die bayerische Verfassung aufzunehmen. Alle drei Landtagsfraktionen von CSU, SPD und Grünen lehnten dieses Ansinnen jedoch ab. "Unser Antrag auf Ergänzung der Bayerischen Verfassung deckt sich größtenteils wörtlich mit der EU-Grundrechtscharta, die vom früheren Verfassungsrechtler und ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog verfasst worden ist", erklärt Moseler. Das von der bayerischen ödp angestoßene Volksbegehren "Menschenwürde ja - Menschenklonen niemals!" verfolgt vier zentrale Ziele gleichermaßen:

1. Ersetzen des Begriffs "Würde der Persönlichkeit" durch "Menschenwürde".
2. Verpflichtung nicht nur der staatlichen Gewalten sondern auch der "Wissenschaft" auf die Menschenwürde.
3. Klare Aussage zur zeitlichen Dimension: "Menschenwürde von der Zeugung bis zum Tod".
4. Konkrete Benennung des "Klonens", der "Selektion" und der "Keimbahnmanipulation" als biotechnische Verfahren, die mit der Menschenwürde nicht vereinbar sind.




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