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 ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Naturschutz    Datum: 14.02.2003
Beteiligungsrechte im Naturschutz wahren!
Zur heutigen Bundesratsinitiative der Länder Thüringen, Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt zur Einschränkung des Verbandsklagerechts der Umweltverbände erklärt Undine Kurth, naturschutzpolitische Sprecherin:

Die Initiative geht von einem grundfalschen Verständnis von Bürgerbeteiligung, Bürgerrechten und Naturschutz aus.

Es liegt in unser aller Interesse, Verkehrsplanungen zügig, fachlich fundiert und rechtssicher durchzuführen. Verzögerungen lassen sich am besten dadurch vermeiden, dass frühzeitig die Belange des Naturschutzes berücksichtigt werden. Klagen können nur dann Erfolg haben, wenn gegen geltendes Recht verstoßen wurde.

Für uns ist die Vereinsklage eine unverzichtbare Möglichkeit der anerkannten Umweltverbände, die Belange des Naturschutzes bei Eingriffen in die Natur auch auf dem Klageweg zu vertreten.

Das neue Bundesnaturschutzgesetz bietet den Ländern einen modernen und zukunftsweisenden Naturschutz. Wir erwarten, dass sie diese Möglichkeit nutzen und nicht, dass sie versuchen dieses Recht auszuhöhlen.

Darüber hinaus halten wir eine Verlängerung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes bis zum 31. Dezember 2019 für einen Anachronismus. Die Verlängerung des Gesetzes würde die Hürden für Bürgerbeteiligung und Anfechtungsklagen auch weiterhin grundlos hoch setzen. Das wäre kein Akt von ökologischem Weitblick. Wir wollen uneingeschränkte Bürgerrechte in allen deutschen Bundesländern.




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