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Wettbewerb ist die Voraussetzung für die effiziente Energieerzeugung, angemessene Preise und Innovation. Er ist deshalb im Interesse von Industrie und Verbraucher. Es ist besorgniserregend, dass der Wettbewerb im Gasbereich in Deutschland faktisch noch nicht begonnen hat. Im Strommarkt geht die Wettbewerbsintensität deutlich zurück. Die Novellierung des EnWG dient der Umsetzung der EU Richtlinie Gas und führt zu einer Stärkung des Wettbewerbs im Gas- und Strommarkt. Ein nützliches Instrument dafür ist das neue Sofortvollzugsrecht für das Kartellamt. Jahrelange Prozesslawinen können damit künftig unterbunden werden, mit denen Netzbetreiber bislang auf Zeit spielten. Solche Gerichtsprozesse führten in der Vergangenheit zu Verunsicherung der Kunden und verdrängten junge Unternehmen vom Markt. Jetzt kann das Kartellamt Konflikte zügig beilegen. Wer weiter auf den verhandelten Netzzugang setzen will, muss die Verrechtlichung der Verbändevereinbarung unterstützen. Die aktuelle Verbändevereinbarung Gas ist nur eine schlechte Zwischenlösung, auch die Verbändevereinbarung Strom ist in vielen Punkten verbesserungswürdig. Daher ist deren Verrechtlichung bis Ende 2003 befristet. Neuanbieter und Verbraucher sollten bei den anstehenden Verhandlungen mit am Tisch sitzen, um ihre Interessen einbringen zu können. Wir erwarten von den derzeitigen Verhandlungen bis April deutliche Fortschritte. Sonst muss der Staat diese Aufgabe der Regulierung des fairen Netzzuganges übernehmen. Wir begrüßen Diskussionen über eine zusätzliche Stärkung des Kartellamtes durch eine unverbindlichere Verrechtlichung. Eine Einigung in diesem Sinne war im Bundestag aufgrund des hohen Zeitdrucks aus Brüssel bezüglich der Gas-Richtlinie nicht möglich. Wir gehen davon aus, dass im Bundesrat ein Kompromiss gefunden werden kann. Die Novellierung des EnWG ist ein kleiner, bei weitem aber nicht ausreichender Schritt in die richtige Richtung. Wir fordern eine zweite Novellierung in dieser Legislaturperiode, bei der auch die neue EU-Richtlinie 'Wettbewerb' umgesetzt wird.
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