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und nach Ägypten wieder Ausnahmen zugelassen und somit ist der Großteil der Rinder-transporte immer noch möglich. Da der Umgang mit den Tieren in den italienischen Seehäfen, die Durchführung der Schiffstransporte und das Entladen in den libanesischen Zielhafen bisher regelmäßig von eklatanten tierschutzwidrigen Verstößen gegen geltende Vorschriften gezeichnet war, ist schwer vorstellbar, dass sich diese Probleme nunmehr lösen. Zumal nicht einzusehen ist, wieso Schlachttiere überhaupt lebend durch Europa transportiert werden. Der Stress und die Schmerzen, die den Tieren durch diese Strapazen zugefügt werden, können durch Schlachtung in der Herkunftsregion und den Handel mit Fleischhälften leicht vermieden werden. Dies gilt nicht nur dem Schutz der Tiere, sondern verhindert auch die schnelle Ausbreitung von Tierseuchen. Deshalb fordert der VgtM ein vollständiges Verbot der Langzeittransporte sowohl innerhalb der EU als auch in Drittländer. Doch auch in Deutschland gibt es nach Meinung des VgtM noch viel zu tun. Eine nationale Transportzeitbegrenzung von 4 Stunden ist ebenso vonnöten, wie ein wirksames Kontrollsystem mit den dazugehörenden Strafen. Verstöße bei Tiertransporten dürfen nicht wie bisher üblich als Kavaliersdelikte betrachtet werden. Heikendorf, 14. Februar 2003 Dipl.-Ing. agr. Kathrin Oberbeck, Für Rückfragen wählen Sie bitte 0431 - 2 48 28-15
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