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Die deutsche Rechtslage, die den Einsatz der Präimplantationsdiagnostik nicht zulässt, sollte beibehalten werden. Obwohl manche Argumente der PID-Befürworter auf den ersten Blick nachvollziehbar erscheinen, würde der Einsatz dieser Technik doch insgesamt zu einer äußerst fragwürdigen gesellschaftlichen Entwicklung und zu einer Umwertung vieler Werte führen. PID bedeutet faktisch eine Selektion von Embryos nach den Kriterien von Tauglichkeit und Optimalität. Selbst wenn man die Befürchtung nicht teilt, dass dies ein erster Schritt auf dem Weg zum "Designerbaby" sei, so ist doch eines offenkundig: der Übergang von den Zufällen des Lebens zur scheinbar rationalen Produktion von Leben nach bestimmten Kriterien bzw. Ausschlusskriterien mit Hilfe von Diagnosetechnik. Eine solche Anmaßung ist gleichzeitig eine Zumutung: für zukünftige Behinderte und ihre Angehörigen, da man eine entsprechende Behinderung mittels PID vielleicht hätte erkennen und "verhindern" können, für Ärzte, die entscheiden sollen, wo die Scheidelinie zwischen "tauglichen" und "untauglichen" Embryos verläuft, für die Gesellschaft insgesamt, die sich gegen die sukzessive Ausdehnung der - einmal eingeführten - PID als neue Norm kaum wehren kann. Das Parlament hat seine ablehnende Haltung zur PID mit einem deutlichen Votum der Bioethik-Enquêtekommission klargemacht. Es sollte jetzt in Ruhe die Ausarbeitung des Ethikrates diskutieren, auch in der neu einzurichtenden zweiten Bioethik-Kommission. Anlass zur Eile besteht nicht. Vor allem ist es erforderlich, die Fragen der Bioethik und der Biomedizin allgemein zu diskutieren und sie nicht in Einzelfragen zu zerlegen, die den Blick auf das Ganze eher verstellen.
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