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Die Tierschutzgesetzgebung auf europäischer Ebene muss auf dem Verordnungsweg eine Umkehr der extremen Leistungszucht in der intensiven Putenmast anstreben, da optimierte Haltungsbedingungen negative zuchtbedingte Auswirkungen Verhalten und Tiergesundheit nur begrenzt auffangen können. Durch zielgerichtete Forschung im Zusammenhang mit der Zucht von zur Extensivhaltung geeigneten Mastputen weg von der reinen Stallhaltung zur extensiven Haltung auch für große kommerzielle Putenbestände anzustreben. Das zur Kontrolle des Federpickens und Kannibalismus übliche und bisher notwendige Schnabelkürzen ist aus Tierschutzsicht grundsätzlich nicht zu tolerieren und muss (...) abgeschafft werden. Die Besatzdichte und die Stallstrukturierung (z.B. Raumteilungen, Ruhezonen, erhöhte Sitzmöglichkeiten) sollten den durch die Forschung belegten Erkenntnissen angepasst werden. Verkotete Einstreu (...) muss vermieden werden. Die Einstreu muss so beschaffen sein, dass die Tiere picken und teilweise Staubbaden können. Zum Entgegenwirken der Reizarmut der Umgebung müssen wechselnde Beschäftigungsmöglichkeiten in ausreichender Zahl auch über entsprechende Fütterung angeboten werden. Lichtregime und Qualität des Lichtes sind den Bedürfnissen der Tiere anzupassen. Es handelt sich hierbei keinesfalls um extremistische Ansichten Weltfremder, sondern auf Gutachten aufgebauter Forderungen von Fachleuten. Der VgtM begrüßt die mutige Stellungnahme der deutschen Tierärzte und erwartet, dass die von den Autoren gut begründeten Forderungen bald Eingang in die Tierschutz-Gesetzgebung finden. Heikendorf, den 17.01.03 Bei Rückfragen wenden Sie sich an: Regina Jaeger, Diplom-Agrar-Ingenieurin jaeger@vgtm.de
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