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Presse-Stelle:  Ökologisch-Demokratische Partei Bundesverband, D-97070 Würzburg
Rubrik:Politik    Datum: 09.01.2003
ödp zu den Forderungen der EU-Energiekommissarin de Palacio:
"EU kann Naturgesetze nicht außer Kraft setzen"
"Die EU kann nicht Naturgesetze außer Kraft setzen" wettert Prof. Dr. Klaus Buchner, stellvertretender ödp-Bundesvorsitzender. "Wenn EU-Energiekommissarin de Palacio die Grenzen ihrer Kompetenz nicht erkennt, werden wir auch noch gegen Brüssels Endlagerpläne klagen." Die ehrgeizige EU-Kommissarin hat verlangt, dass jedes Mitgliedsland bis 2008 einen Endlager-Standort für hochaktiven Atommüll benennen muss. Die Einlagerung soll bereits ab 2018 erfolgen. "Dies ist jedoch nach dem heutigen Kenntnisstand unmöglich", betont Buchner. Bei einer Halbwertszeit von z.B. gut 370 000 Jahren für Plutonium 242 muss der Müll aus den AKWs für mehrere Millionen Jahre von jeglichem Leben ferngehalten werden. Niemand weiß, wie das zu erreichen ist.

Alle derzeitigen Pläne für Atommülllager sind derzeit eher stümperhaft: In den USA will man den strahlenden Abfall einfach auf dem Gebiet des Indianerstamms der Shoshonen vergraben. In der Schweiz plant man die Einlagerung in eine nur etwa 100 Meter dicke Ton-Schicht im Rheingraben an der deutschen Grenze, also in einem geologisch sehr instabilen Gebiet. Und der deutsche Salzstock Gorleben im Wendland wird vermutlich nach weniger als 100 000 Jahren ausgewaschen sein. Eine seriöse Endlagersuche erfordert geologische Messungen vor Ort über viele Jahre hinweg. Das ist mit den Vorgaben von de Palacio nicht zu machen.

Die Energiekommissarin versucht auch das Europäische Wettbewerbsgesetz im Bereich der Atomwirtschaft auszuhebeln: "Die ödp hat bei der EU schon im August 2000 eine Beschwerde wegen illegaler Subventionen der deutschen Atomkraftwerke eingereicht", so Buchner weiter. Das führt jetzt zu einem Kompetenzstreit zwischen dem Wettbewerbskommissar Monti und der spanischen Energiekommissarin. Sie will nämlich mit dem Euratom-Vertrag das Verbot staatlicher Subventionen umgehen und so rechtfertigen, dass die deutsche Bundesregierung jahrzehntelang die Hälfte der Haftpflicht für die deutschen AKWs übernommen hat. Sie hält es sogar für rechtmäßig, dass heute mit der "Versicherung auf Gegenseitigkeit" die Haftpflichtfrage noch weit unbefriedigender gelöst ist. Sollte sich de Palacio gegen Monti durchsetzen, bleibt der ödp auch hier nur der Weg zum Europäischen Gerichtshof.



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