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Mit dem "Prestige"-Unglück ist wieder einmal deutlich geworden, dass hinsichtlich der Schiffsicherheit noch viel unternommen werden muss, damit zukünftig Katastrophen wie diese verhindert werden können. Daher gilt es nun, Forderungen offen anzusprechen und konkrete Maßnahmen durchzusetzen. Schwerpunkte unserer Forderungen sind unter anderem, dass die strikte Anwendung des Verursacherprinzips, die konsequente Verankerung des Vorsorgeprinzips, eine umfassende Gefährdungshaftung und die Versicherungspflicht von ökologischen Risiken in den entsprechenden internationalen Rechtsinstrumenten verankert werden müssen. In der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) und in der EU muss ein beschleunigtes, weltweites bzw. EU-weites Verbot des Transports von Schweröl und von besonders gefährlichen Gütern mit Einhüllentankern durchgesetzt werden. Als Übergangsregelung ist es wichtig zwischen den europäischen Nachbarländern, analog der US-amerikanischen Regelung, ein europaweites Hafen-Einlaufverbot für Gefahrgutfrachtschiffe mit mangelhaften und damit umweltgefährlichen Sicherheitsvorkehrungen zu vereinbaren. Des weiteren drängen wir nachdrücklich auf ein Verbot des Einsatzes von über 20 Jahre alten Einhüllentankern für den Transport von Erdöl und den übrigen Erdölprodukten. Besondere Aufmerksamkeit muss auf die Sicherheit auf der Ostsee gerichtet werden. Da russische Häfen nicht unter EU-Richtlinien fallen sind die Beschlüsse im Rahmen der HELCOM-Zusammenarbeit (Helsinki Kommission zum Schutz der Ostsee) ein wichtiger Beitrag zur Schiffsicherheit auf der Ostsee. Zu den 2001 beschlossenen Maßnahmen gehört unter anderem die Verbesserung der Verkehrsführung in der Kadetrinne sowie die Verbesserung der Lotsenannahme vor allem auf Öltankern. Auch angemessene Ölbekämpfungsmaßnahmen auf See müssen sichergestellt werden. Ökologisch besonders empfindliche Meeresregionen sollten generell von der Befahrung durch einwandige Öltanker ausgenommen werden. Das gilt insbesondere für das Wattenmeer, das seit Oktober auch von der IMO als besonders empfindliches Meeresgebiet (PSSA) anerkannt ist.
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