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Die neuen Fördergrundsätze der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) sind ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltige Landwirtschaft. Sie bieten die Grundlage dafür, dass im nächsten Jahr 82 Mio. Euro aus der sogenannten Modulation in Umweltmaßnahmen fließen können. Mit diesen Beschlüssen stärken die Länder die von uns eingeleitete Neuorientierung in der Landwirtschaftspolitik. Die neuen Fördermöglichkeiten unterstützen die Landwirte darin, auf umwelt- und tiergerechte Verfahren in der Landwirtschaft umzusteigen. So schaffen sie beispielsweise Anreize für die Reduzierung des Tierbestandes in Regionen mit hoher Viehdichte und für die Extensivierung von Grünland. Die Wettbewerbsbedingungen für Landwirte, denen durch ihr besonderes Engagement in Umwelt-, Tierschutz und Kulturlandschaftspflege höhere Kosten entstehen, werden verbessert. Sehr erfreulich sind auch die Beschlüsse zum Hochwasserschutz und zur Waldbewirtschaftung. Eine erhöhte Förderung unterstützt die Landwirte darin, in Hochwassergebieten Ackerland in Grünland umzuwandeln und somit aktiven Hochwasserschutz zu betreiben. Der neu aufgenommene Fördergrundsatz zur Waldbewirtschaftung entspricht unserem im Koalitionsvertrag festgehaltenen Ziel einer naturnahen und nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Jetzt kommt es darauf an, die Modulation umzusetzen und die entsprechenden Förderprogramme in den Ländern schnell einzurichten.
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