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Presse-Stelle:  re-natur GmbH Jörg Baumhauer, D-24601 Ruhwinkel
Rubrik:Bauen    Datum: 11.11.2002
Schwimm- und Badeteiche - Hygiene wird großgeschrieben.
Hygiene ist eine Wort, dass vielen Lesern einen Schauer über den Rücken jagt: einerseits erwartet man besonders von öffentlichen Einrichtungen die absolute Einhaltung der Hygienevorschriften, nimmt aber selbst beim Baden in gechlorten Schwimmbädern oder überdüngten Naturseen weit schlechtere Hygienewerte in Kauf.

Nun wird bewußt versucht, z.T. sogar unterstützt von staatlichen Organen, Ängste gegenüber Schwimmteichen zu schüren: zwar würden die Systeme der Kleinbadeteiche funktionieren, aber die Hygiene sei bedenklich. Besonders schlägt sich das in den Überschriften der Artikel einiger "Fachleute" nieder: da wird von tödlichen Risiken, von großen hygienischen Gefahren gesprochen, jedoch ohne auf Fakten oder Daten zurückgreifen zu können. Angemerkt sei, dass Schwimmteiche genauso wie konventionelle Bäder regelmäßig, z.T. sogar deutlich häufiger durch Gesundheitsämter auf die relevanten Hygieneparameter untersucht werden.
Deren Untersuchungen sind in Schwimmteichen z.T. deutlich umfangreicher als in Schwimmbädern, da einerseits Erfahrungswerte fehlten und anderseits um weitere Informationen über die Wirkungsweisen und Stabiltät solcher Anlagen zu bekommen. Betreiber und Gemeinden finanzieren hier oft mehr als sie von rechts wegen her müssten. Die guten Reinigungsleistugnen beruhen unter anderem auf der hohen Umwälzungsrate, auf der biologischen Filterwirkung durch Mikroorganismen und Bodenkomplexe, sowie auf der Bepflanzung und der eingesetzten Technik.
Zur Verdeutlichung: in Badebeckenwasser ergaben sich gesundheitliche Reizungen (Schleimhautreizungen, gerötete Augen etc.) durch chemische Substanzen, die bei der Desinfizierung Nebenprodukte wie Haloforme, Mono- und Dichloramin und Stickstofftrichlorid freisetzten. Derartige Reizungen durch Chemikalien, im besonderen durch Chlor, sind in Schwimmteichen unbekannt, da hier ausdrücklich ohne Chemie gearbeitet werden muss. Um von den Problematiken der Chlorung und Desinfizierung abzulenken, wird gelegentlich von Seiten der Schwimmteichgegner versucht, den Blick auf Viren oder Bakterien zu richten.
Nach den gängigen Richtlinien sollen Krankheitskeime innerhalb von 30 s im Badebeckenwasser abgetötet oder zerstört sein. Allerdings betrifft das in der Regel die fäkalcoliformen Keime wie z.B. E-coli der, nicht unumstritten, immer noch als Parameter einer Gewässerverschmutzung herangezogen wird.. Zum Leidwesen der konventionellen Schwimmbadbauer bleiben die Grenzwerte von z.B. E-coli oder gesamtcoliformen Keimen in Schwimmteichen regelmäßig deutlich unterschritten. Diese These kann also getrost als widerlegt angesehen werden.

Nach einem Meningitis-Ausbruch in Nordhessen meinte eine Fall-Kontrollstudie die Quelle der Meningitisviren in einem Schwimmteich gefunden zu haben. Abgesehen von einigen Ungereimtheiten in der angeblichen Beweisführung vergaß man die konventionellen Schwimmbäder bei der Untersuchung des Badebeckenwassers. Dabei ist in der Fachwelt unstrittig, dass auch bei modernster Aufbereitungstechnologie des Badebeckenwassers eine Gefährdung durch Mikroorganismen nicht auszuschließen ist. Besonders seien hier Legionellen, Pseudomonas aeruginosa, Streptokokken und eben die gesuchten Erreger, die Enteroviren (hier ECHO-Virus) genannt, durch die man im konventionell gereinigten Schwimmbad infiziert werden kann. Eine Zerstörung der ECHO-Viren tritt bei den geringen derzeitigen Grenzwerten für Chlor im Badebeckenwasser nicht ein. (Wasser und Gesundheit, Wolfgang Dott (Aachen) v. 29.8.01) Abhilfe schafft man im konventionell betriebenen Bad durch z.B. Ablassen der halben Menge des Badebeckenwassers und dem anschließenden Auffüllen mit Frischwasser. So wird die Konzentration der Erreger reduziert, das Abtöten der Krankheitserrger dagegen erfolgt so nicht.

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die 2003 in Kraft tretende überarbeitete Trinkwasserverordnung (TVO), den EU-Richtlinien angepasst wurde. Wurden in der bisherigen Fassung auch geringste Konzentrationen von Keimen im Trinkwasser kategorisch abgelehnt, so sieht die neue TVO hier eine "Kann"- Bestimmung vor, läßt Viren und Bakterien im Trinkwasser damit zu (Quelle: BBU Rundbrief 661 v. 14.2.02)
Unverständlich, warum vor diesem Hintergrund immer wieder versucht wird, bei Gemeinden und Privatpersonen Ängste vor Schwimmteichen zu schüren, wo es im gechlorten Beckenwasser doch ganz ähnlich aussieht.
Die Gesundheitsämter stehen Schwimmteichen meist skeptisch gegenüber. Das liegt u. a. daran, dass eine einheitliche Richtlinie oder Grundlage zum Bau und Betrieb dieser Anlagen fehlt. Leider hat sich das UBA nun in seiner überarbeiteten Fassung der Schwimmbad- und Badebeckenwasserverordnung entschlossen, den §7 der sich explizit mit Kleinbadeteichen beschäftigte, entfallen zu lassen.

Weiterhin bleibt für Betreiber und Planer also eine Art Grauzone, in der sie sich zurechtfinden müssen. Einheitliche Richtlinien sind dringend erforderlich, die zumindest eine gewisse Grundsicherheit beim Bau und Planung erreichen. Die Deutsche Gesellschaft für naturnahe Badegewässer e.V. 85232 Bergkirchen, wird sich energisch dafür einsetzen, dass einheitliche Richtlinien für den Bau von (kommunalen) Schwimmteichen geschaffen werden. Durch umfangreiche Untersuchungen wird das Baden im vollbiologisch gereinigten Schwimmteich als ökonomische und ökologische Alternative zum konventionellen Schwimmbad bestätigt.

Text zur kostenlosen Veröffentlichung freigegeben mit der Bitte um ein Belegexemplar.

Deutsche Gesellschaft für naturnahe Badegewässer e.V.
Jörg Baumhauer



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