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Eine strenge EU-weite Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln ist dringend erforderlich. Mit ihrer gestrigen Entscheidung haben die EU-Agrarminister eine solche Regelung weiter auf die lange Bank geschoben. Für Verbraucherschutz und die Landwirtschaft ist das kein positives Signal. Die Agrarminister der Europäischen Union konnten sich am Montag in Luxemburg nicht auf einen Grenzwert für Verunreinigung von Nahrungsmitteln mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) einigen. Deutschland, Italien und Österreich lehnen den Grenzwert der EU-Kommission von einem Prozent ab und votieren für die vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen 0,5 Prozent. Unter diesen Bedingungen muss es beim EU-weiten Moratorium für die Anbaugenehmigung von gentechnisch veränderten Pflanzen bleiben. Erst dann, wenn es klare und umfassende Regelungen zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln gibt, die mit GVO hergestellt wurden, ist die Aufhebung des Zulassungsstopps mit dem Verbraucherschutz vereinbar. Denn die umfassende Kennzeichnung von Lebens- und Futtermitteln, aber auch von Enzymen und Aromen, die in der Lebensmittelproduktion eingesetzt werden, ist unerlässlich, um die VerbraucherInnen bestmöglich zu informieren. Sicherheit und Wahlfreiheit muss für die VerbraucherInnen erhalten bleiben. Ebenso müssen Bauern und Bäuerinnen weiterhin über ihre Anbau- und Produktionsweisen entscheiden können. Deswegen sind niedrige Grenzwerte - möglichst an der Nachweisgrenze - für uns unabdingbar. Über 70% der EU-BürgerInnen wollen nach einer Umfrage der EU keine Gentechnik in ihrem Essen. Ebenso wollen über 70% der Bauern in Deutschland gentechnikfrei produzieren. Die Forderung nach gentechnikfreiem Saatgut wird EU-weit von Verbänden aus Landwirtschaft, Handel, Umwelt- und Verbraucherschutz unterstützt. Dies zeigte die gestrige Übergabe der Petition "Save our seeds!" an die Agrar- und Verbraucherschutz-Kommissare der EU, an der sich 300 Organisationen mit mehr als 25 Millionen Mitgliedern aus allen EU-Staaten beteiligt haben.
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