Ein Service von![]() | |||||||||||||||||||||
Auf Initiative der Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen hat der Bundesrat am 27. September die Bundesregierung aufgefordert, umgehend die Haltung von Straußenvögeln gesetzlich zu regeln. Der Beschluss schlägt vor, die Straußenhaltung zu verbieten, Ausnahmen sollen möglich sein. Ein Gutachten mit Mindestanforderungen zur Straußenhaltung, erstellt im Auftrag des zuständigen Bundesministeriums, gibt es seit 1994, es ist allerdings rechtlich nicht bindend. Das Land Schleswig-Holstein argumentiert, dass mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Legehennenhaltung nun eine Beurteilungsgrundlage vorgegeben sei, insbesondere, als festgestellt worden sei, dass "nicht jede Erwägung der Wirtschaftlichkeit der Tierhaltung aus sich heraus ein ,vernünftiger Grund' im Sinne des § 1 Satz 2 Tierschutzgesetz sein kann". Auch sei durch die Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel der Forderung ein besonderes Gewicht beigemessen. Schleswig-Holstein hält die gegenwärtige Praxis der Straußenhaltung aufgrund des geringen Domestikationsgrades und des besonderen Bewegungsbedürfnisses von Straußen sowie des hiesigen Klimas für problematisch. Sollten die tierartethischen Anforderungen nicht mit ökonomischen Maßstäben vereinbar sein, sei ein Ausstieg aus bestimmten Haltungsformen zu erwägen. Der Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung (VgtM e.V.) begrüßt diese Initiative ausdrücklich. Wünschenswert wäre eine Regelung, die eine Genehmigung für die Neuanlage von Straußenfarmen ausschließt und konkrete Haltungsvorschriften für bestehende Straußenfarmen vorschreibt. Mithilfe finanzieller Unterstützung über Subventionsumlenkung, könnten Straußenhalter angeregt werden, ihre Straußenhaltung aufzugeben und an anderen Wirtschaftsformen zu orientieren. Damit ist der generelle Ausstieg aus der Straußenhaltung möglich. Bald zu erhoffen wäre ebenso eine Haltungsverordnung für so genannte Pelztiere, deren Zucht und Haltung gleichfalls wirtschaftlich nicht mehr interessant sein dürfte, wenn tierartliche Ansprüche angemessen berücksichtigt würden. Dringend werden außerdem bundesweit einheitliche, die Paragrafen 1 und 2 des Tierschutzgesetzes umsetzende Verordnungen für die Haltung von Schweinen, Kaninchen, Puten, Mastenten, Masthühner und Fische benötigt. Heikendorf, den 02.10.2002 Bei Rückfragen melden Sie sich an Dipl.-Ing. agr. Regina Jaeger
| |||||||||||||||||||||
Lesen Sie weiter auf www.ECO-World.de, dem Portal für ein bewusst genussvolles Leben & ökologisch nachhaltiges Handeln. |