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Der Druck der Tierschutzorganisationen war insbesondere vor der Bundestagswahl aber wohl doch zu groß, so dass die Ministerin sich erfreulicherweise gezwungen sah, ihre Position in dieser Angelegenheit zu überdenken. "Frau Künast hat offenbar eingesehen, dass Tierschutz wirkungsvoll erst dann umgesetzt werden kann, wenn auch Tierschutzverbände bei offenkundigen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz den Klageweg beschreiten dürfen", so der VgtM. Zurzeit ist es Tierschutzorganisationen nicht gestattet, auf Unterlassung von tierquäle-rischen Handlungen und Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu klagen. Das ist bisher Einzelpersonen und der Staatsanwaltschaft überlassen. Erst das Verbandsklagerecht bietet die Möglichkeit, gezielt gegen Verletzungen von gesetzlichen Tierschutzbestimmungen vorzugehen. Nach der Einführung des Verbandsklagerechts für Umweltschutzverbände forderten Tierschützer das gleiche Recht auch für Tierschutzorganisationen, zumal der Tierschutz seit kurzem ebenso wie der Naturschutz Verfassungsrang genießt. "Wir freuen uns, dass Frau Ministerin Künast nun die notwendigen Rahmenbedingun-gen und Handlungsmöglichkeiten schaffen will, um den Tierschutz in Deutschland wirkungsvoll voranzubringen", so der VgtM abschließend. Heikendorf, den 06.09.02 ______________________________________________________________ Sven Garber, Mitglied des Vorstandes, und Martina Grühl, Büroleitung
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