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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Land und Gartenbau    Datum: 10.07.2002
Fischler-Plan: Richtung stimmt - aber Maßnahmen müssen gerecht gestaltet werden
Zu den bisher bekannt gewordenen Vorschlägen der EU-Kommission zum Midterm-Review erklären Ulrike Höfken, verbraucher- und agrarpolitische Sprecherin, und Christian Sterzing, europapolitischer Sprecher:

Die Vorschläge von EU-Agrarkommissar Fischler zum Midterm-Review gehen grundsätzlich in die richtige Richtung. Die konkreten Auswirkungen der Kommissionsvorschläge auf die Haushalte der Mitgliedsstaaten und die Einkommen in der Landwirtschaft können allerdings erst real abgeschätzt werden, wenn die genaue Ausgestaltung der Maßnahmen bekannt ist.

Zu einer grundlegenden Reform der EU-Agrarpolitik gibt es keine Alternative. Weil sie auf die EU-Osterweiterung, die bereits 2004 beginnt, ausgerichtet werden muss. Weil die Auswirkungen des Dollarkurses und der massiven US-Agrarförderung berücksichtigt werden müssen. Und weil die EU-Agrarförderung WTO-kompatibel gestaltet werden muss.

Der Kommissionsvorschlag hat im wesentlichen fünf Elemente:
  • Entkoppelung der Direktzahlungen an die Landwirte von der Produktion
  • Schrittweise Reduzierung der Direktzahlungen
  • Verknüpfung der Direktzahlungen mit Umwelt-, Tierschutz- und Nahrungsmittelsicherheits-Standards
  • Stärkere Einbeziehung von Arbeitsplätzen als Kriterium der Förderung
  • Stärkung der Verordnung Ländliche Räume (sog. 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik).
Hauptanliegen der Kommission sind, Produktionsanreize abzubauen, den Finanzrahmen einzuhalten und die ländlichen Räume zu stärken.

Wir begrüßen, dass die Kommission deutliche Umschichtungen zu Gunsten der Arbeitsplätze in der Landwirtschaft und zu Gunsten einer Honorierung von Qualitätsproduktion und gesellschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft - wie Umwelt- und Naturschutz oder Kulturlandschaftspflege - vornimmt. Damit wird die Wettbewerbsfähigkeit einer verbraucher-, umwelt- und tierschutzorientierten Agrarproduktion gestärkt. Wir befürworten, dass Umschichtungen im Rahmen eines dynamischen Modulationsmodells direkt an die in den Betrieben vorhandenen Arbeitsplätze gekoppelt werden sollen. In Deutschland wollen wir damit die Möglichkeit nutzen, Arbeitsplätze insbesondere in den neuen Bundesländern zu sichern. Die verbesserte Förderung der ländlichen Räume kommt insbesondere den strukturschwachen Gebieten sowohl in den bisherigen EU-Staaten als auch in den Beitrittsländern zu Gute.

Einer kritischen Überprüfung bedarf die Verteilung der finanziellen Lasten, sowohl in Bezug auf die Haushaltsbelastungen der Mitgliedsstaaten als auch bezüglich der betriebswirtschaftlichen Auswirkungen. Hier muss es gerecht zugehen. Wir unterstützen die diesbezüglich von der Bundesregierung aufgestellten Eckpunkte. Eine einseitige Benachteiligung der ostdeutschen Landwirtschaft kommt für uns nicht in Frage. Die Fördermaßnahmen im Rahmen der Verordnung Ländliche Räume müssen nun so ausgestaltet werden, dass grundsätzlich diejenigen Betriebe, die von den Kürzungen der Direktzahlungen betroffen sind, die realistische Chance erhalten, etwa durch Teilhabe an Umwelt- oder Tierschutzprogrammen von der Stärkung der 2. Säule zu profitieren. Bei der Umschichtung der Direktzahlungen muss außerdem sichergestellt werden, dass gerade die ökologisch wichtigen Grünlandbetriebe besonders gefördert werden.

Bei der Neuorientierung der EU-Agrarpolitik muss es in erster Linie um qualitative Reformen gehen, nicht um reine Einsparungen. Eine angemessene Unterstützung ihrer ländlichen Räume und ihrer Landwirtschaft ist ein berechtigtes Anliegen der Beitrittsländer. Deshalb muss die Kommission dafür Sorge tragen, dass eine zügige EU-Osterweiterung durch die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik und deren ausreichende Finanzierung unterstützt wird.




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