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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Gesundheit    Datum: 12.07.2002
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Cannabis muss umgesetzt werden
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Führerscheinentzug beim Besitz von Cannabis erklären Volker Beck, rechtspolitischer Sprecher, und Christa Nickels, Leiterin der AG Drogen und Sucht der Fraktion:

Das heutige Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zum Führerscheinentzug wegen Cannabisbesitz bestätigt, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des bloßen Besitzes von Cannabis unverhältnismäßig ist. Der Besitz allein lässt nicht darauf schließen, dass sich jemand nach einem Joint ans Steuer setzt.

Bisher konnte schon der Besitz von Cannabis bei einem Fußgänger zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Wer einer Aufforderung zum kostspieligen Drogenscreening nicht nachkam, war seinen Führerschein los, auch wenn es nicht den geringsten Verdacht gab, dass er unter Drogeneinfluss Auto fährt.

Nun gilt es, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Auch in der Fahrerlaubnisverordnung muss klargestellt werden, dass der Besitz von Cannabis allein keine Aufforderung zum Drogenscreening rechtfertigt.

55% der Leute, die Cannabis-Konsumenten, tun dies nur gelegentlich, d.h. weniger als zehn mal im Jahr. Rund zehn Millionen Deutsche haben schon Cannabis konsumiert. Jedes Jahr gibt es ca. 40.000 Alkoholtote, aber keine Cannabistoten. Diese Zahlen zeigen, dass wir die Drogenpolitik den gesellschaftlichen Gegebenheiten anpassen müssen.




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