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Die Entscheidung von Staatssekretär Tacke, die Fusion von E.ON und Ruhrgas zu genehmigen, bedauern wir. Bürger und Industrie werden dafür bezahlen müssen: höhere Strom- und Gaspreise werden die Folge sein. Über 50% des Marktes wird damit von E.ON dominiert. Der Verbraucher wird "gefangener Kunde" sein wie in den Monopolzeiten und Monopolpreise zahlen müssen. Das ist ein Rückschritt bei der Einführung von Wettbewerb auf den Energiemärkten. E.ON wird den Wettbewerbern, die umweltfreundlich Strom aus Gas erzeugen wollen, die Preise diktieren. Damit werden umweltfreundliche Technologien behindert. In den nächsten 10-15 Jahren muss die Hälfte der Kraftwerkskapazität zur Stromerzeugung ersetzt werden. Die Fusion wird zu starker Zurückhaltung der Investoren führen. Die Fusion des drittgrößten europäischen Gashändlers (Ruhrgas) und des größten privaten Energiekonzerns der Welt (E.ON) ist Trendsetter. Europaweit wird sie einen weiteren Konzentrationsschub auslösen. Gemeinwohlaspekte, die die Fusion dennoch rechtfertigen, konnte E.ON im Verfahren nicht nachweisen. Weniger und nicht mehr Arbeitsplätze werden die Folge sein. Die Versorgungssicherheit ist auch ohne diese Fusion gewährleistet. Und wer garantiert, dass E.ON in Zukunft deutsche Interessen vertritt? Schon heute macht E.ON die Hälfte seiner Geschäfte im Ausland und ist ein europäischer Konzern. Da nützen auch die Vorkehrungen nicht, die eine mögliche Übernahme von E.ON (Change of Control) betreffen. Die Auflage, die Gesellschaft Verbundnetz Gas AG (VNG) zu verkaufen, ist gut. Das Netz der VNG wird damit dem Einfluss von E.ON entzogen. VNG ist der zweitgrößte Gasimporteur Deutschlands und wird dadurch unabhängig. Gut sind auch die Auflagen, EWE, Swb und Bayerngas zu verkaufen. Leider ist die Auflage, die Thüga zu veräußern, ist nicht erteilt worden. Mit ihren 120 Beteiligungen an Stadtwerken erreicht die Thüga fünf Millionen Kunden. Ein Konsortium von unabhängigen Stadtwerken hatte Interesse am Kauf bekundet. Die Stadtwerke hätten unabhängige Wettbewerber im Interesse ihrer Kunden werden können. Die Auflage zum Gas-Verkauf an der Grenze hätte ein Beitrag zu mehr Wettbewerb sein können. Allerdings ist das Volumen von 5% der Jahresimportmenge von und die zeitliche Begrenzung viel zu gering, um Wettbewerbsimpulse zu geben. Auch die zeitliche Befristung auf 3 Jahre macht keinen Sinn! Dass überhaupt Auflagen in der Größenordnung erteilt wurden, ist vor allem auf das Engagement der grünen Bundestagsfraktion und der Verbraucherschutzministerin Renate Künast zurückzuführen. Die Opposition hat sich merkwürdig zurück gehalten - warum wohl? Zu erwarten sind Klagen der Verbraucherschützer und der benachteiligten Unternehmen gegen die Fusionsgenehmigung. Wir haben Zweifel, ob die Fusion vor Gericht Bestand haben wird. Fragen stellen sich hinsichtlich der formal korrekten Durchführung des Ministererlaubnisverfahrens durch einen Staatssekretär und der Zuständigkeit der Bundesbehörden bei dieser Fusion mit ihren negativen Auswirkungen auf den Europäischen Binnenmarkt. Zudem hat E.ON im Fusionsantrag den Nachweis der Erhöhung der Versorgungssicherheit nicht erbracht. Denn auch ohne die Fusion hat die Ruhrgas AG Zugang zu Finanzmitteln, die ihr die Investition in die Gasförderung in Russland und die Ukraine ermöglicht. Fraglich bleibt auch, ob der von der Monopolkommission festgestellte Verstoß gegen den § 81 des EG-Vertrages Konsequenzen haben wird. Jetzt ist erst recht eine aktive Wettbewerbspolitik nötig. Nach den Plänen der EU-Kommission wird die Aufspaltung von Gas- und Stromhandel und dem Betrieb von Gas- und Stromnetzen in unterschiedliche Gesellschaften in Europa Pflicht werden. Auch E.ON wird sich dann in zwei Gesellschaften aufspalten müssen. Auch eine Wettbewerbsbehörde in Deutschland wird nun notwendiger, die die Netzzugangsbedingungen und -preise festlegt. Und wir brauchen eine stärkere Fusionskontrolle. Es wird darauf ankommen, in der nächsten Wahlperiode einen fairen Wettbewerbsrahmen zur schaffen. Wir halten das Instrument einer Ministererlaubnis für undemokratisch: Es kann nicht sein, dass die Exekutive den Gesetzgebungsprozess unterläuft. Was nützen die Bemühungen des Gesetzgebers zur Liberalisierung, wenn es aufgrund eines durch eine Ministererlaubnis genehmigten Konzentrationsprozesses keine Wettbewerber mehr gibt. Deshalb sollte die Ministererlaubnis abgeschafft werden, zumindest aber muss eine Zustimmungspflicht des Parlaments aufgenommen werden.
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